Zwölf Jahre Haft!

Nach Weihnachtsfeier: Wienerin (58) brutal vergewaltigt

17.04.2024

Jeweils zwölf Jahre Haft kassierten ein Italiener und sein rumänischer Schwager (beide 22 Jahre alt) für die Vergewaltigung einer 58-Jährigen in der Nacht auf den 25. Dezember. 

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© Roman Fuhrich
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Die beiden 22-jährigen Angeklagten kassierten vom Landesgericht in Wien jeweils zwölf Jahre Haft wegen Vergewaltigung einer Frau (58), die gerade von einer Weihnachtsfeier am Heimweg war. Während der Italiener das Urteil noch vor Gericht akzeptierte, erbat sich sein rumänischer Schwager drei Tage Bedenkzeit.

Es war die Nacht auf den 25. Dezember 2023. Die 58-Jährige hatte sich nach einer Weihnachtsfeier in Wien auf den Heimweg gemacht. In der Nähe des Floridsdorfer Bahnhofs nur 150 Meter von ihrem Haustor entfernt, wurde sie von zwei Männern in ein Gebüsch gedrängt. Zehn Mal soll der angeklagte Rumäne auf ihr Gesicht eingeschlagen haben, während sie der Italiener vergewaltigte.  Nach der brutalen Tat ließen sie die 58-Jährige einfach liegen und nahmen sogar ihre Handtasche mit.

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Das Opfer erlitt mehrere Verletzungen, darunter einen verschobenen Nasenbeinbruch. Weil auch der Knöchel der Frau gebrochen war, konnte sie nicht aufstehen.

Auch als die blutende und fürchterlich zugerichtete Frau einen Passanten um Hilfe bat, wurde sie weiter liegengelassen. Dieser meinte kein Handyguthaben mehr zu haben und fuhr mit seinem Auto davon, so die vorsitzende Richterin Eva Brandstetter empört. Erst ein Hundebesitzer, der vorbeiging, kümmerte sich um das mittlerweile stark unterkühlte Opfer.

Arbeitslosen in ihrer Wohnung festgenommen

Währenddessen hatten die beiden Männer die geklaute Bankomatkarte unter anderem bei Zigarettenautomaten verwendet. Schlauerweise setzten sie die SIM-Karte aus dem Handy der Frau in ein anderes Mobiltelefon ein, wodurch die Arbeitslosen in ihrer Wohnung in der Brigittenau geortet und schließlich festgenommen werden konnten.

Vor Gericht schoben die beiden Angeklagten sich gegenseitig die Schuld zu und leugneten trotz DNA-Spuren großteils die Vergewaltigung. 

Der Schöffensenat entschied zwar im Zweifel nicht auf Raub, sondern auf Diebstahl, hatte aber keinerlei Zweifel am sonstigen Geschehen. Insbesondere die Aussage des Opfers sei sehr schlüssig und glaubwürdig gewesen. Brandstetter prangerte das "unglaubliche und unnotwendige Maß an Gewalt" an.

Mildernd wurde die Sicherstellung eines Teils der Beute und der teilweise Beitrag zur Wahrheitsfindung sowie der bisher ordentliche Lebenswandels des Italieners gewertet.

Dieser nahm das Urteil nach Beratung mit seinem Verteidiger Marius Hortolomei an, das nach dem Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig ist. Bedenkzeit erbat sich hingegen sein Schwager, dessen Bewährung für eine dreimonatige Haftstrafe ebenfalls widerrufen wurde. In diesem Fall gab der Ankläger keine Erklärung ab.
 

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