Schwerpunktaktion
Billigspielwaren: Marktamt kontrolliert Geschäfte mittels Stichproben
07.07.2025Das Wiener Marktamt nahm Billigspielwaren unter die Lupe, die für Kinder potenziell gefährlich sind.
Das Wiener Marktamt hat dieser Tage Billigspielwaren untersucht und dabei 29 Geschäfte kontrolliert. Es wurden 102 Proben teils bedenklicher Produkte gezogen und 30 Anzeigen wegen Verstößen gegen Konsumentenschutzbestimmungen erstattet. Ist eine Spielware gefährlich, wird sie beanstandet. Von den Proben sind 44 bislang beanstandet, Gutachten stehen noch aus. Beispiele hierfür sind leicht ablösbare Knöpfe oder Augen an Stofftieren, Blei in der Farbe sowie verbotene Weichmacher in Plastikspielzeug.
Bei Verstößen wird die Ware aus dem Verkehr gezogen. Die Anzeigen betrafen auch Verstöße gegen die Gewerbeordnung und Preisauszeichnung sowie überfüllte Auslagen. Spielzeug ist im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geregelt, die Anforderungen sind EU-weit harmonisiert und müssen eingehalten werden.
"Auch Billigspielzeug muss sicher sein, ist doch die Gesundheit von Kindern besonders zu schützen. Wir stellen mit unseren Kontrollen sicher, dass gefährliches Spielzeug aus dem Verkehr gezogen wird", erklärt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil.