Justiz

Simmeringer "Auszeit-WG" für unmündige Straftäter

17.04.2026

Jetzt ist es offiziell: Die Unterbringung Jugendlicher in einer geschlossener Einrichtung in Simmering ist gesetzlich möglich - falls andere Maßnahmen nicht erfolgreich sind. Das Haus wird nun entsprechend adaptiert, im Mai dürfte es an den Start gehen.

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In Wien können unmündige Straftäter künftig in einer geschlossenen sozialpädagogischen Einrichtung angehalten werden - nämlich in einer "Auszeit-WG". Das Projekt wurde am Donnerstag von Jugendstadträtin Bettina Emmerling (NEOS) präsentiert. Gedacht ist die Maßnahme für Kinder, die wiederholt schwere Taten gesetzt haben. Wenn andere Betreuungsformen keine Erfolge zeitigen, droht den Betroffenen die Unterbringung in einem Haus in Simmering. Dieses wurde für den Zweck adaptiert.

"Wir setzen heute einen Meilenstein im Kampf gegen Kinder- und Jugendkriminalität", zeigte sich Emmerling überzeugt. In der Wohngemeinschaft sollen Kinder im Alter von elf bis 13 Jahren betreut werden, die zu den sogenannten Intensivtätern zählen. Sie haben wiederholt schwere Delikte wie Raub oder Einbrüche begangen, erläuterte der Leiter der Magistratsabteilung 11 (Kinder- und Jugendhilfe), Johannes Köhler.

Anhaltung als "Ultima Ratio"

Die Kinder seien eine Gefahr für sich selbst und für andere, gab Emmerling zu bedenken. Fast alle würden aus äußerst schwierigen Verhältnissen kommen und hätten mitunter selbst kriminelle Elternteile. Auch Kriegserfahrungen mit entsprechenden Traumatisierungen würden sich hier auswirken. Es sei nötig, die Betroffenen aus ihrer "hochproblematischen Umgebung" herauszunehmen, betonte die Stadträtin.

Wien verfüge bereits über ein großes Angebot an pädagogischen Unterstützungsprojekten. Einige Kinder könnten damit aber nicht erreicht werden. Die Auszeit-WG sei die "Ultima Ratio", beteuerte Emmerling. Auch gebe es einige Minderjährige, die genau wüssten, dass sie bis zum Alter von 14 Jahren keine Sanktionen zu befürchten haben. "Dieses Mindset gilt es aufzubrechen."

Emmerling: gesetzliche Grundlage gibt es bereits

Die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme besteht laut Emmerling bereits. Zwar gebe es im Bund Überlegungen, hier eine Neuregelung anzudenken, die Anhaltung ist aber auch auf Basis des derzeitigen Heimaufenthaltsgesetzes möglich, wurde heute erläutert. Allerdings sind dafür einige Voraussetzungen nötig. So müsste bei den Betroffenen eine psychische Beeinträchtigung diagnostiziert werden. Es sei jedoch davon auszugehen, dass etwa bei Kindern, die Überfälle mit Messern begehen, eine solche - also zumindest eine Störung des Sozialverhaltens - vorliegt, hieß es.

Die Entscheidung über eine Unterbringung in der WG fällt eine Kommission, in der sich sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte mit der Polizei beraten werden. Zugleich wird bei Gericht der Antrag auf Maßnahmenüberprüfung gestellt. Spricht nichts gegen die Anhaltung, erfolgt die Übersiedlung in die Einrichtung. Es handelt dabei um ein Haus mit 140 Quadratmetern Nutzfläche, dessen Fenster und Türen bruchsicher sind.

Start im Mai

Jährlich können dort bis zu 16 Intensivtäter betreut werden. Ein Aufenthalt kann bis zu zwölf Wochen dauern. Schon jetzt gebe es einen Kreis von Kindern, die dafür in Frage kommen, wurde heute berichtet. Die ersten Bewohner - es handelt sich dabei um Burschen - werden im Mai einziehen. Die genaue Adresse der Einrichtung wird nicht verraten. Auch werden, anders als etwa in der Haft, wohl keine direkten Besuche erlaubt sein.

Die Betreuung der Kids übernimmt ein Verein. Dessen Personal ist unter anderem im Bereich Deeskalation geschult. Im Haus werden auch regelmäßig Sozialarbeiter, Psychologen, Psychiater oder Heilstättenlehrer im Einsatz sein. Sie sollen an der Änderung des destruktiven Verhaltens der Bewohner arbeiten. Ausgänge in den angrenzenden Garten oder auch in die Stadt sind ebenfalls möglich - wobei anfangs hier jedenfalls eine Begleitung mit dabei ist. Die Kosten für die Auszeit-WG wurden heute mit jährlich 800.000 Euro beziffert.

SPÖ-Gemeinderätin Astrid Pany hielt ebenfalls fest, dass präventiv in Wien zahlreiche Maßnahmen gesetzt würden. Die Notwendigkeit einer Anhaltung sei jedoch dann gegeben, wenn alle anderen Formen der Intervention - die auf Freiwilligkeit beruhen würden - gescheitert sind. "Wir wollen diese Kinder nicht alleine lassen", hob sie hervor.

Bedenken von Volksanwaltschaft

Bedenken äußerte Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) am Rand einer Pressekonferenz in Wien. Die Auszeit-WG sei "schon eher fraglich", das Kindeswohl müsse in jedem Fall im Vordergrund stehen. Bei unmündigen Straftätern müsse man "alle pädagogischen Maßnahmen verschärfen, bevor man freiheitsentziehende Maßnahmen ergreift", sagte Achitz.

Offen sei auch, ob es in der Auszeit-WG die benötigte intensivmedizinische psychiatrische Betreuung gibt. "Wenn man diese Kinder nur gleich wegsperrt, ist das eine Beruhigungspille", meinte Achitz.

Kritik der Opposition

Aus der Opposition kam Kritik, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Für die FPÖ greift die WG deutlich zu kurz. Klubobmann Maximilian Krauss befand: "Was hier als Meilenstein verkauft wird, ist in Wahrheit ein Placebo." Gerade die schweren Delikte durch immer jüngere Täter zeige, dass das System versagt habe. Die Strafmündigkeit müsse auf zwölf Jahre gesenkt werden, forderte er via Aussendung.

Die Grünen orteten hingegen einen Rückschritt. Schon seit den 1980er Jahren arbeite die Kinder- und Jugendhilfe daran, die Freiheitsbeschränkung von Kindern und Jugendlichen in ihren Einrichtungen abzubauen, hieß es. Nun würden sie über die Hintertüre wieder eingeführt. Familiensprecherin Ursula Berner wies weiters darauf hin, dass schon jetzt über Ressourcenmangel bei der MA 11 berichtet werde und die Krisenzentren überbelegt seien.