Rund um den ESC
Wiener Rathaus: NEIN zur Öffnung an Sonn- und Feiertag
17.04.2026Die rot-pinken Gespräche im Rathaus rund um die Sonntagsöffnung beim Eurovision Song Contest in Wien verliefen ergebnislos. Für die Aufsperr-Erlaubnis wäre eine Verordnung nötig.
Der Song Contest im Mai wird wohl ohne Sonntags- oder Feiertagsöffnung in Wien über die Bühne gehen. Gespräche im Rathaus dazu sind ohne Ergebnis verlaufen. Während die NEOS sich für einen Pilotversuch in der Wettsing-Woche aussprechen, hält die SPÖ davon wenig. Umgesetzt werden könnte eine Aufsperr-Erlaubnis rein theoretisch über eine spezielle Verordnung, wie es sie zuletzt bei der Fußball-EM 2008 gab.
Während des Song Contest kämen drei Tage für eine Sonderregelung in Frage. Der Auftakt zur ESC-Woche findet - etwa mit dem großen Empfang der Delegationen im Rathaus - am Sonntag, den 10. Mai, statt. Das zweite Halbfinale wiederum ist für den Feiertag angesetzt, also für den Donnerstag (Christi Himmelfahrt). Auch der Sonntag nach dem am Samstag (16. Mai) stattfindenden Finale stand zur Debatte.
Gespräche ohne Mehrheit
Laut NEOS gab es bereits Gespräche zum Thema Sonntagsöffnung. Für eine Testphase wurde dort aber vorerst keine Mehrheit gefunden, hieß es. Wirtschaftssprecher Markus Ornig zeigte sich gegenüber der APA überzeugt, dass nicht nur Gäste in der Stadt, sondern auch Wienerinnen und Wiener gerne am Sonntag einkaufen würden.
"Gerade in schwierigen Zeiten sollte man dem angeschlagenen Handel so viel Freiheit wie möglich geben. Am besten wäre, wir probieren es einfach mal aus und schauen, wie es funktioniert", meinte er. Der Song Contest wäre hier ein "perfekter Anlass".
Derzeit kein Thema
Im Büro von Wirtschafts- und Finanzstadträtin Barbara Novak (SPÖ) teilt man diese Ansicht nicht. Eine Sonntagsöffnung sei derzeit kein Thema, hieß es dort auf Anfrage der APA. Eine "anlassbezogene Aufweichung" der geltenden Regelung sei nicht notwendig, befand man.
Eine solche hat es auch beim ESC 2015 nicht gegeben, obwohl auch damals eine Debatte schwelte. Lediglich bei der EURO 2008 hatte man dem Handel - zumindest bestimmten Branchen - erlaubt, die Geschäfte an vier Sonntagen aufzusperren. Ermöglicht wurde dies nach einer bundesweiten Einigung der Sozialpartner.
Ausnahmeregelung per Verordnung möglich
Rechtlich kann das Sonn- und Feiertagsshopping über eine Verordnung der Länder geregelt werden. Das Öffnungszeitengesetz sieht vor, dass es bei besonderem regionalen Bedarf solche Ausnahmen geben kann. Dabei müssen aber auch, so wie es 2008 geschehen ist, die zuständigen Interessensvertretungen einbezogen werden.
In der aktuellen Debatte hat die Gewerkschaft GPA zuletzt ihre Ablehnung bekräftigt, und zwar mit Verweis auf Umfragen, wonach die Bevölkerung eine Sonntagsöffnung mehrheitlich ablehnt. Diese würde nur noch weniger Planbarkeit und schlechtere Vereinbarung von Beruf und Familie für Handelsbeschäftigte bedeuten, warnte man.
ÖVP-Figl kritisiert Stadtregierung
"SPÖ und Neos lassen wieder einmal eine große Chance für Wien ungenutzt. Während beim Song Contest zehntausende Gäste in die Stadt kommen, bleiben die Geschäfte geschlossen. Das ist wirtschaftlich unverständlich und ein fatales Signal für den Standort", übte ÖVP-Landesparteiobmann Markus Figl Kritik in einer ersten Reaktion angesichts der ergebnislos verlaufenen Gespräche.
Besonders scharf ging er mit Neos ins Gericht: "Die Neos haben die Sonntagsöffnung noch großspurig gefordert und als Chance für Wirtschaft und Tourismus dargestellt. Jetzt, wo es darauf ankommt, ist davon nichts mehr übrig. Die Neos fallen einmal mehr um, sobald es ernst wird", so Figl.