Personenverkehr

"Nur noch Parksheriffs": Wien übernimmt Parkraumüberwachung zur Gänze

02.03.2026

Die Parkraumüberwachung in Wien fällt künftig zur Gänze in die Zuständigkeit der Stadt. Schon jetzt sind die städtischen „Parksheriffs“ kontrollierend in Wiens Straßen unterwegs. Künftig übernimmt die Stadt auch alle weiteren Aufgaben. 

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© ORF/Patrick Bauer
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Voraussetzung für die bisherige Lösung war eine 15a-Vereinbarung zwischen Stadt und Landespolizeidirektion. Nun wandert die Zuständigkeit für das Aufspüren von Parksündern und Parksünderinnen tatsächlich in die Kompetenz der MA 67.

Die Neustrukturierung solle der Polizei eine Entlastung beim Personal bringen, das bisher auch für administrative und organisatorische Aufgaben in diesem Bereich eingesetzt war, hieß es. Für Polizistinnen und Polizisten falle die Überwachung des ruhenden Verkehrs im gesamten Stadtgebiet weg. Lediglich in der Nacht ist die Exekutive noch unterstützend tätig.

Karner: Mehr Polizisten „für Kernaufgaben“

Die MA 67 erledigt auch weiterhin die Kontrolle etwa der Kurzparkgebühren sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs gemäß der Straßenverkehrsordnung. Die im Außeneinsatz befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Übertretungen wie das Halten in zweiter Spur, auf dem Gehsteig oder im Kreuzungsbereich genauso ahnden wie die Polizei, wurde betont.

„Ich halte es für sinnvoll, die Parkraumüberwachung in die Zuständigkeit der Stadt Wien zu übergeben. Denn dadurch stehen mehr Polizistinnen und Polizisten für die Sicherheit der Menschen und somit für polizeiliche Kernaufgaben zur Verfügung“, zeigte sich Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) überzeugt.

Keine Doppelgleisigkeiten mehr

Für die Stadt bedeute die neue alleinige Zuständigkeit eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsabläufe, hieß es. Es gebe nun keine Doppelgleisigkeiten von zwei Organisationsstrukturen mehr. „Mit der Bündelung der Zuständigkeiten schaffen wir klare Strukturen und vereinfachen die Abläufe in der Parkraumüberwachung“, hob Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) hervor.

Formal wird für die Neustrukturierung die 15a-Vereinbarung aufgehoben und die Straßenverkehrsordnung sowie die einschlägigen Landesgesetze wie etwa das Wiener Parkometergesetz angepasst. Aktuell werden die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Übertragung der Zuständigkeiten ausgearbeitet. Eine Umsetzung sei noch in diesem Jahr geplant, wie eine Sprecherin Simas der APA sagte.

Umfang der Kontrollen ändert sich nicht

Für die Lenkerinnen und Lenker soll sich hingegen kaum etwas ändern. Lediglich die Anlaufstelle bei Fragen zu Strafen ist nun ausschließlich die MA 67. Ansonsten wird man auf den Straßen weiterhin auf Parksheriffs der Stadt, die in Zukunft auch in „Scan-Cars“ unterwegs sein werden, stoßen. Umfang und Intensität der Kontrollen blieben unverändert, so die Stadt. Im Jahr 2025 gab es davon rund 54 Millionen.