StVO-Novelle
ÖAMTC warnt: Zufahrtskontrollen per Kamera verfassungswidrig
04.12.2025In Wien soll die Innenstadt ab 2026 nur noch für ausgewählte Fahrzeuge zugänglich sein. Der ÖAMTC schlägt Alarm und warnt vor verfassungswidriger Überwachung durch Kameras. Ein neues Gutachten stellt die geplanten Zufahrtskontrollen massiv infrage.
Die Einfahrt in die Innenstadt soll künftig also beschränkt werden. Möglich machen soll das eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Mai 2026 in Kraft treten soll. Nur mehr Bewohnerinnen und Bewohnern, berechtigten Personen oder Menschen, die ihr Fahrzeug in einer Garage parken, soll es erlaubt sein, in die Innenstadt zu fahren. Die Überwachung der Zufahrtslimits soll mit Kameras erfolgen, wobei die Kennzeichen fotografisch festgehalten werden sollen.
Der Wunsch kam dabei ursprünglich vom Bezirk selbst. Dessen Vorsteher Markus Figl (ÖVP) forderte ebenfalls immer wieder, rasch eine rechtliche Basis für die Umsetzung der Pläne zu schaffen. Der Nutzungsdruck auf die Innenstadt sei sehr groß, lautet sein Argument. Eine Beschränkung der Einfahrten würde hier zu mehr Aufenthaltsqualität führen, zeigt er sich überzeugt.
ÖAMTC warnt: StVO-Novelle sei verfassungswidrig
Geht es nach einem neuen ÖAMTC-Gutachten, ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht verfassungskonform. Bereits vergangene Woche warnte der Mobilitätsclub vor einem potenziellen "Regel-Chaos"; nun äußerte man auch starke Datenschutzbedenken. Ab Mai 2026 soll die StVO-Novelle nämlich die Kameraüberwachung für Zufahrtskontrollen in ausgewählten Stadtbereichen möglich machen.
Solche "automationsgestützten Zufahrtskontrollen" stünden allerdings in Widerspruch "zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und auch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs", erklärte Professor Christian Piska vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien am Donnerstag. Eine vorherige VfGH-Entscheidung über Abschnittskontrollen (Section Control) hätte ähnliche Kontrolltechniken bereits untersagt.
Fehlende Gefahrensituation auf der Straße
Nur in gefährlichen Streckenabschnitten, also Tunneln oder Baustellen, seien solche Kameraaufnahmen zulässig. "Bei einer Verkehrsberuhigungsmaßnahme haben wir eine solche besondere Gefahrensituation nicht", argumentiert der Rechtsexperte.
Im Gegensatz zur klassischen Section Control würden die geplanten Kontrollmaßnahmen außerdem eine Speicherung der Bilder auch nach der Durchfahrt vorsehen. "Das heißt, hier werden Daten von Menschen, die nichts verbrochen haben, die kein Delikt begangen haben, gesammelt." Piska ortet daher einen Fall von "Vorratsdatenspeicherung", die der Europäische Gerichtshof ebenfalls nur in "schwerwiegenden Gefahrensituationen" zulassen würde.
Zu diesem Fazit kommt ein Gutachten, das der Uni-Wien-Professor im Auftrag des ÖAMTC erstellt hat. Als Alternative zu den geplanten Zufahrtskontrollen schlägt Piska "normale, stichprobenartige Kontrollen" durch Sicherheitsbeamte vor, "so wie bei anderen Verkehrsverstößen auch". Dies sei verfassungskonform, weniger eingreifend und kostengünstiger.