Anrufer angezeigt

Polizei-Großeinsatz wegen falschen Alarms in Wien

21.07.2020

Der Mann gab an beobachtet zu haben, wie zwei Männer einen Rucksack im Bereich eines Müllcontainers abstellten und mit den Worten 'Allahu Akbar' wegliefen.

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© TZ Oesterreich / Führich
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Zwölf Einsatzfahrzeuge verschiedener Wiener Polizeieinheiten sind Montagabend zum Waldmüllerpark im Bezirk Favoriten ausgerückt. Anlass war ein offenbar falscher Alarm, wie sich später herausstellte - aber erst nachdem das Grätzel zur Sicherheit abgesperrt und der Ort von Beamten samt Spürhund intensiv untersucht worden war. Der Mann, der die Exekutive auf den Plan gerufen hatte, wurde angezeigt.
 
Jeweils vier Einsatzfahrzeuge der Sondereinheit WEGA und des Stadtpolizeikommandos Favoriten, die Diensthundeeinheit sowie drei Busse der Bereitschaftseinheit rasten gegen 20.30 Uhr zum Waldmüllerpark, nachdem ein 36-Jähriger Alarm geschlagen hatte. "Der Mann gab an beobachtet zu haben, wie zwei Männer einen Rucksack im Bereich eines Müllcontainers abstellten und mit den Worten 'Allahu Akbar' wegliefen", sagte Polizeisprecher Daniel Fürst.
 

Verkehrssperren errichtet

Weil laut den Angaben des 36-Jährigen eine Gefahrenlage hätte gegeben sein können, wurden in drei Bereichen - Dampfgasse/Neilreichgasse, Karmarschgasse/Hasengasse und Neilreichgasse/Gudrunstraße - Verkehrssperren errichtet. Danach durchsuchten die Polizisten jeden Winkel, fanden aber keine verdächtigen Gegenstände.
 
"Nachdem die Polizisten den 36-Jährigen nach einer Personenbeschreibung befragten, er allerdings keine Angaben machen konnte, erhärtete sich der Verdacht, dass der Mann den Polizeieinsatz vorsätzlich ausgelöst hat", sagte der Sprecher. Der den Bezirkskräften nicht unbekannte Beschuldigte blieb allerdings bei seiner Darstellung.
 
Eine Anzeige wegen missbräuchlichen Verursachens eines Blaulicht-Einsatzes kann teuer kommen, wenn Mannstärke, Einsatzmittel und die Dauer der Aktion verrechnet werden - mehrere tausend Euro sind da schnell beisammen. "Die Wiener Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass das vorsätzliche Auslösen eines Polizei-, Rettungs- oder Feuerwehreinsatzes aufgrund einer falschen Notmeldung strafbar ist", betonte Fürst. "Es kann zu Anzeigen wegen diverser Gesetzesmaterien, wie etwa dem Sicherheitspolizeigesetz, dem Notzeichengesetz oder auch dem Telekommunikationsgesetz, kommen."
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