'Laufhaus'-König in U-Haft ohne Rechtsbeistand

Top-Anwalt ließ Stalker von Wendy Night sausen

13.03.2019

Peter L. kann das Posten nicht lassen. Jetzt schmiss sein 
Anwalt das Mandat hin.

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© TZOE/Moni Fellner
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Ein Beobachter der Geschehnisse drückte es recht treffend aus: Für die juristische Vertretung des selbst ernannten Rotlicht-Königs bedarf es einer Erschwerniszulage. Und nicht einmal die hätte Niki Rast zuletzt noch umstimmen können. Trocken vermerkt er gegenüber ÖSTERREICH, dass er den 47-jährigen Peter L. (derzeit mit Hauptwohnsitz in der Justizanstalt Josefstadt) „aus Gewissensgründen nicht mehr vertritt“. Mehr will der Top-Jurist zu der prolongierten Causa, die immer größere Kreise zieht, nicht sagen.

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Top-Anwalt Niki Rast zog sein Mandat aus "Gewissensgründen" zurück.

Auflage

Das Tüpfelchen auf dem i dürfte aber der jüngste Prozess gewesen sein, der eigentlich ein Riesen-Erfolg für den Top-Anwalt war: Obwohl er bereits zwei Schuldsprüche wegen Cybermobbings gegen seine Kurzzeit-Freundin, die Burlesque-Stripperin Wendy Night, einkassierte und seine Hass-Tiraden auf seine Ex-Anwältin Astrid Wagner, einen Ex-Gürtel-Boss und einen Porno-Magazin-Verleger ausweitete, entließ ihn der Richter, der den neuesten Prozess vertagte, völlig überraschend aus der U-Haft – unter der Auflage, dass er sich mit dem Posten zurückhält.

Doch kaum war Peter L. draußen, fing er zwei Stunden später wieder mit mehr- und eindeutigen Beschimpfungen vor allem gegen die Anwältin Astrid Wagner an, die daraufhin bei der Staatsanwaltschaft erneut einen Haftbefehl gegen den „Laufhaus-König“, der gar keines hat, erwirkte. Darauf tauchte der per Haftbefehl Gesuchte ab und behauptete, aus Polizeikreisen gewarnt worden zu sein – die ersten Klagen von Cops trudeln schon ein.

Am Nachmittag stellte er sich dann – öffentlichkeitswirksam in der Kanzlei von Rast, der offenbar nicht eingeweiht war –, und verkündete dort ein Friedensangebot an all seine Gegner, die aber alle darauf pfeifen. Konsequenz: L. wurde abgeführt. Und steht jetzt ohne Anwalt da  ... Es gilt die Unschuldsvermutung. (kor)

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