Soziale Kälte
Wiens Änderungen bei Mindestsicherung jetzt schlagend
30.01.2026In Wien kam es mit Jahresbeginn zu Neuregelungen bei der Sozialhilfe. Davon sind zum Beispiel neben Dauerleistungsbeziehern auch Familien betroffen.
Ein zentraler Punkt der geplanten Reform der Mindestsicherung betrifft die Wohnkosten-Komponente innerhalb der Mindestsicherung. Derzeit sind bereits 25 Prozent des Bezugs der Erwachsenen für die Bezahlung von Wohnkosten zweckgewidmet. Dieser Beitrag wird von der Mietbeihilfe abgezogen. Künftig soll diese Regelung auch für Kinder gelten. Das bedeutet, dass auch bei ihnen jener Betrag, der für das Wohnen vorgesehen ist, bei der Berechnung der Mietbeihilfe berücksichtigt und abgezogen wird.
Die Stadt Wien erwartet sich davon Einsparungen in der Höhe von rund 20 Millionen Euro pro Jahr.
Besonders krasser Fall
Einen besonders schweren Fall schildert jetzt noe.orf.at: Vor zehn Jahren musste Gerhard Komoly aufhören zu arbeiten, die Pflege seiner schwerbehinderten, mittlerweile 14-jährigen Tochter Hannah wurde immer intensiver. „Sie braucht 24 Stunden Pflege, Tag und Nacht. Sie muss acht bis zehn Mal am Tag gewickelt werden“, erzählte Komoly im „Wien heute“-Interview.
Seine Frau sei dann 2014 erkrankt. Er sei dadurch sehr gefordert im Alltag, schilderte der Mindestsicherungsbezieher: „Da kann man sich halt nicht selbst ums Einkommen kümmern, das geht halt nicht.“ Umso größer war die Erleichterung, als Komoly im Herbst statt dem Arbeitslosengeld die Mindestsicherung genehmigt wurde. Doch dann kam die Hiobsbotschaft: Die Mindestsicherung wird ab 2026 in Wien gekürzt, mitunter kommt es zu einer Halbierung der Sonderzahlung für Dauerleistungsbezieherinnen und -bezieher. Das trifft nun etwa auch Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ältere Menschen.
Auch Komoly ist wegen seiner Tochter davon betroffen. Durch die Kürzungen bei der Sozialhilfe fehlen ihm nun knapp 2.300 Euro im Jahr. Seine Frau erhält zwar eine Berufsunfähigkeitspension und seine Tochter Pflegegeld, doch am Ende des Monats bleibt trotzdem nichts übrig, wie er sagt. Im Büro von SPÖ-Sozialstadtrat Peter Hacker verweist man auf Anfrage von ORF Wien darauf, dass die Mindestsicherung in Wien noch immer höher ist als in Restösterreich, Einzelfälle möchte man nicht kommentieren.
Volkshilfe warnt vor mehr Kinderarmut
Auch die Volkshilfe erachtet die Kürzungen als gefährdend. Georg Komoly sei kein Einzelfall, die Einsparungen würden alle Betroffenen treffen. „Es ist ein Leben am Limit und man muss sich diese Zielgruppe genauer anschauen. Da sind ja auch Menschen, die älter als 65 sind, es sind viele Kinder betroffen“, sagte Johanna Reithner, die Leiterin des Bereichs „Soziale Arbeit“ der Volkshilfe Wien.
Sie befürchtet durch die Neuregelungen etwa auch Verschärfungen im Bereich der Kinderarmut. Knapp 40 Prozent aller Mindestsicherungsbezieher und -bezieherinnen sind Kinder, 9.000 sind Vollbezieher, also haben sonst kein anderes Einkommen.
Kindergartenpflicht ab 3. Geburtstag angedacht
Weiters sollen künftig Kinder von Bezieher*innen ab dem 3. Geburtstag verpflichtend in den Kindergarten gehen müssen. Diese Maßnahme soll die Integration der Eltern in den Arbeitsmarkt erleichtern, da sie dadurch mehr Zeit für Erwerbsarbeit haben. Gleichzeitig erhöht der Kindergartenbesuch auch die Bildungs-Chancen der Kinder und fördert den Spracherwerb.
Eine Kindergartenpflicht ermöglicht auch eine Anpassung der Kindersätze in der Mindestsicherung, da durch die Betreuung weniger private Kosten entstehen.
Eine Umsetzung der Kindergartenpflicht für Kinder von Bezieher*innen der Mindestsicherung wäre nur schrittweise möglich, da in den Kindergärten zusätzliches Personal und zusätzliche Räume notwendig sind. Dazu stehen noch Gespräche zwischen den Koalitionspartnern SPÖ und NEOS an.
Einstufung von Bedarfsgemeinschaften
Eine weitere Änderung betrifft Menschen, die gemeinsam in einer Wohnung leben, ohne familiär miteinander verwandt zu sein - also etwa Wohngemeinschaften. Bisher gelten diese Personen bei der Berechnung der Mindestsicherung als Einzelpersonen und erhalten jeweils den Höchstsatz. Künftig sollen solche Bedarfsgemeinschaften Familienhaushalten gleichgestellt werden.
Dadurch verringert sich die Höhe der Mindestsicherung für jede einzelne Person. Die Einsparungen durch diese Maßnahme werden auf jährlich rund 75 Millionen Euro geschätzt.
Einsparungen von bis zu 115 Millionen Euro pro Jahr
Anfang September wurde bereits ein Qualitätssicherungspaket mit Sparmaßnahmen vorgestellt. Neben geplanten Kürzungen bei der Mindestsicherung wurden auch Preis- und Tariferhöhungen beschlossen. Bereits umgesetzt wurde die Streichung des sogenannten Schulungszuschlags.
In Summe erwartet die Stadt durch alle bisher bekannten Maßnahmen Einsparungen von bis zu 115 Millionen Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Die Stadt Wien gab zuletzt jährlich rund 800 Millionen Euro für die Mindestsicherung aus.
Künftig ist eine Abwicklung der Mindestsicherung über das Arbeitsmarktservice angedacht. Damit soll der Fokus stärker auf die berufliche Integration der Betroffenen gelegt werden.