Stadt Wien greift durch

Wiener IS-Kämpfer verliert die Staatsbürgerschaft

05.12.2019

Azad G. kämpfte für den IS in Syrien. Jetzt ist er seinen österreichischen Pass los. 

Zur Vollversion des Artikels

This browser does not support the video element.

Zur Vollversion des Artikels

Wien. Der Fall des mutmaßlichen Terroristen hatte im März für Schlagzeilen gesorgt. Azad G. (27) meldete sich damals in einem Facebook-Video zu Wort, in dem er behauptete, in Wien ge­boren zu sein und derzeit in ­Syrien in kurdischer Ge­fangenschaft zu sitzen.

Verfahren. Nun wurde dem österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürger die Staatsbürgerschaft entzogen. Dies ist möglich, da er dadurch nicht staatenlos ist. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig hatte bereits im März das für Staatsbürgerschaften zuständige Magistrat 35 angewiesen, „ein Verfahren zur Aberkennung zu prüfen“. Jetzt ist Azad G. seinen österreichischen Pass los. Sechs ähnliche Verfahren gegen IS-Kämpfer laufen derzeit noch. 

Mindestsicherung. Wie berichtet, hatte Azad G., der laut Außenamt keinen Rückkehrwunsch äußerte, zwischen seinen Kampfeinsätzen in Wien Mindestsicherung bezogen und damit einen Streit zwischen Ex-Innenminister Kickl und der Wiener Landesregierung ausgelöst.

Die Skandal-Akte des Wiener ­IS-Kämpfers

  • 2010 absolvierte er in der Steiermark seinen Grundwehrdienst und wurde Milizsoldat. Aber das Heer setzte den späteren IS-Kämpfer auf eine „Gefährderliste“. Er wurde nicht mehr zu Übungen eingeladen. Das Innenministerium wurde aber nicht informiert.
  • 2013 ging Azad G. nach Syrien und schloss sich der Terrormiliz IS an, kämpfte.
  • Er wurde angeschossen, kehrte über die Türkei nach Österreich zurück und wurde hier im Spital gesund gepflegt.
  • 14 Monate blieb er auf „Heimaturlaub“ in Wien, kassierte in dieser Zeit 885,47 Euro Mindestsicherung pro Monat, in Summe ergibt das 12.400 Euro.
  • Die Staatsanwaltschaft ermittelte ab 2015 gegen den ­Jihadisten, seine Eltern zeigten ihn an. Die Ermittlungen wurden aber eingestellt. An die MA 40 der Stadt Wien wurden die Ermittlungen gegen Azad G. aber nicht weitergeleitet. Deshalb die Mindest­sicherung.
  • Letztlich kehrte G. zum IS zurück.
Zur Vollversion des Artikels