Polizeikontrollen

Wiener Taxler begrüßen verstärkte Kontrollen am Hauptbahnhof

16.04.2026

Die Wiener Taxi-Innung unterstützt die jüngsten Kontrollen am Wiener Hauptbahnhof ausdrücklich, um Fahrgäste und ehrliche Unternehmer vor unseriösen Lenkern zu schützen.

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© APA/TOBIAS STEINMAURER
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Der Obmann der Wiener Taxi-Innung, Resul Ekrem Gönültaş, dankt der Polizei und den Behörden für ihr konsequentes Vorgehen gegen unseriöse Lenker in der Branche: „Diese Aktion setzt ein wichtiges Signal: Wer sich nicht an Gesetze und Regeln hält, hat in unserer Branche keinen Platz. Die große Mehrheit der Wiener Taxilenkerinnen und -lenker arbeitet professionell, ehrlich und kundenorientiert. Umso wichtiger ist es, schwarze Schafe konsequent aus dem Verkehr zu ziehen.“

"Alle müssen nach den selben Regeln spielen"

© Wiener Taxi-Innung

Die Taxi-Innung steht voll hinter den durchgeführten Kontrollen und arbeitet seit Jahren eng und konstruktiv mit Polizei, Stadt und Behörden zusammen. „Wir waren und sind bei solchen Schwerpunktaktionen immer wieder unterstützend dabei und führen auch selbst regelmäßig Überprüfungen durch“, betont Gönültaş. „Nur so lässt sich sicherstellen, dass alle nach denselben Regeln spielen – zum Schutz der Fahrgäste und der vielen ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer.“

Die Wiener Taxi-Innung wird auch weiterhin konsequent für faire Wettbewerbsbedingungen, Qualität und Rechtskonformität im Wiener Taxigewerbe eintreten.

Das sind die sieben Fahrgastrechte

Konzessionierte Wiener Taxis – erkennbar an der Kennzeichenendung TX, ATX, BTX oder CTX - sind verpflichtet, Info-Karten mit den Rechten der Fahrgäste mitzuführen. In jedem Taxi befindet sich außerdem ein QR-Code, über den man neben den Fahrgastrechten in deutscher und englischer Sprache auch zu einem Bewertungsformular gelangt. Alternativ kann Feedback zu einer Fahrt über www.taxifeedback.at gegeben werden. Die sieben relevantesten Fahrgastrechte lauten:

  • Sie sehen den Namen des Unternehmens, die Adresse, das KFZ-Kennzeichen und den Taxilenkerausweis am Armaturenbrett.
  • Bei der Bezahlung erhalten Sie ohne Aufforderung eine Rechnung. Diese muss folgende Angaben enthalten: Wegstrecke in Kilometern, Fahrpreis, Datum, Kennzeichen, Name und Standort des Unternehmens, Kenn-Nummer zur Identifizierung des Taxi-Fahrers.
  • Sie können immer mit Bankomatkarte zahlen.
  • Es gilt die Beförderungspflicht: Das Taxi muss Sie an Ihr Ziel bringen, außer Sie rauchen im Fahrzeug oder wirken aggressiv oder gefährlich.
  • Das Taxi muss immer den schnellsten Weg nehmen, außer Sie wollen eine andere Strecke fahren. Sie können verlangen, dass ein Navigationsgerät verwendet wird.
  • Der Taxifahrer muss Ihnen beim Ein- und Ausladen von Gepäck sowie, wenn nötig, beim Ein- und Aussteigen helfen.
  • Die Sitzplätze, der Fußraum und der Kofferraum des Fahrzeugs müssen frei für Sie sein.