Schöffensenat

Zwei Buben missbraucht: Fünf Jahre Haft für Wiener

31.08.2017

Zusätzlich in Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen ++ Nicht rechtskräftig

Zur Vollversion des Artikels
© Getty (Symbolbild)
Zur Vollversion des Artikels

Ein 37-jähriger Mann ist am Donnerstag von einem Wiener Schöffensenat zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll sich an zwei unmündigen Buben vergangen haben. Zusätzlich wurde der Angeklagte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil ihn der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer als gefährlich einstufte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Anklage fanden die inkriminierten Handlungen jeweils in der Wohnung des 37-Jährigen in Favoriten statt. Der Mann hatte sich das Vertrauen der Buben erschlichen, bei denen es sich um die Söhne seines besten Freundes bzw. der engsten Freundin seiner ehemaligen Lebensgefährtin handelte. Beide Kinder wuchsen in tristen familiären Verhältnissen auf und sahen im Angeklagten einen väterlichen Freund und eine wichtige männliche Bezugsperson.

Im Frühjahr 2014 soll der Mann den ersten Buben - dieser war damals elf Jahre alt - missbraucht haben, als dieser bei ihm übernachten durfte. Das Kind behielt das Erlebte zunächst für sich, wollte aber von diesem Zeitpunkt an mit dem Mann nichts mehr zu tun haben. Der Kontakt zum zweiten Buben intensivierte sich im Dezember 2016, nachdem die Beziehung des Angeklagten zu seiner langjährigen Lebensgefährtin zerbrochen war. Im Februar nächtigte der 13-Jährige bei ihm. Wenig später berichtete der Bursch, der in einer betreuten WG lebt, einer Betreuerin von sexuellen Handlungen, die der 37-Jährige in dieser Nacht mehrfach an ihm vorgenommen habe. Die Betreuerin erstattete Anzeige. Im Zuge der Erhebungen konnte das erste mutmaßliche Opfer ermittelt werden.

Nicht geständig
Der Angeklagte stellte das inkriminierte Geschehen in Abrede. Die Schilderungen der Buben - sie waren im Vorfeld kontradiktorisch vernommen worden, die Bänder mit ihren Aussagen wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt - könne er sich nicht erklären: "Ich weiß es nicht, warum sie das sagen. Ich will niemandem was Schlechtes, ich will nix Schlechtes sagen." Seines Wissen habe der 13-Jährige aber mit einem älteren Mitbewohner seiner WG Porno-Szenen nachgestellt - möglicherweise projiziere der Bub etwas auf ihn.

"Wir sind überzeugt, dass Sie die Taten begangen haben. Dass Sie das selber nicht wahrhaben wollen, ist eine andere Geschichte", stellte Richterin Petra Poschalko am Ende in ihrer Urteilsbegründung fest. Im Hinblick auf die Einschätzung des Psychiaters, der eine hohe Rückfallgefahr für gegeben hält, falls der 37-Jährige nicht in einer im Maßnahmenvollzug gewährleisteten Therapie unterzogen wird, wurde zusätzlich zur Freiheitsstrafe die zeitlich unbefristete Anhaltung in einer Sonderstrafanstalt verfügt.

Verteidigerin Christine Wolf legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Der Angeklagte hatte übrigens 2007 Anzeige erstattet, weil er selbst als Kind missbraucht worden sein soll.
 

Zur Vollversion des Artikels