Kindesentziehung

Zweiter Prozess im Fall Oliver

28.03.2013

Vater hat in Dänemark Obsorge, Mutter in Österreich.

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Fast auf den Tag genau ein Jahr nach der spektakulären Kindesentziehung seines Buben steht der Vater von Oliver am 4. April wieder in Graz vor Gericht. Der Prozess wegen Kindesentziehung und Nötigung muss wiederholt werden. Im ersten Verfahren war der Vater zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden.

Vater ist mit Kind nach Dänemark gefahren
Am 3. April 2012 hatte der Vater vor dem Kindergarten seinen damals fünfjährigen Buben gegen den Willen der Mutter in sein Auto gesetzt und war mit ihm nach Dänemark gefahren. Ein immer noch unbekannter Komplize hatte ihm dabei geholfen und die Mutter festgehalten.

Erbitterter Sorgerechtsstreit

In den folgenden Wochen und Monaten kam es zu einem erbitterten, auch über die Medien geführten Streit um das Sorgerecht. Die Mutter, die mit dem Kindsvater nie verheiratet war, hatte zunächst mit ihm in Dänemark gelebt und verfügte über das alleinige Sorgerecht.

Dann beantragte der Vater die Obsorge.  Die Mutter verließ Dänemark mit dem Kind jedoch vor der gerichtlichen Entscheidung. Das dänische Gericht sprach dem Vater das Sorgerecht zu. In Österreich wurde dann der Mutter das Sorgerecht zugesprochen und dieser Status ist bis heute aufrecht.

Antrag auf Rückführung wurde abgelehnt
Ein Antrag auf Rückführung des Kindes, den die Mutter beim zuständigen Gericht in Helsingör stellte, wurde im September 2012 abgewiesen. Wenige Tage später, am 26. September, fand dann der Strafprozess gegen den Vater in Graz statt.

Vater in Graz zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt
Der Däne wurde zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt, legte aber Berufung ein, der wegen eines Formalfehlers auch stattgegeben wurde. Also muss der Prozess nun wiederholt werden. Ob der Däne ein zweites Mal erscheinen wird, war zunächst nicht klar.

Mitte Jänner hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters abgewiesen, in dem dieser das alleinige Sorgerecht für den Buben beantragt hatte.

© Reuters

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