Wien-Wahl

Der große oe24-Wahl-Check: Wie wähle ich richtig?

25.04.2025

OE24 beantwortet für Sie die wichtigsten Fragen vor der Wahl: Wer, wann, wo und vor allem wie wird am Sonntag gewählt?

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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Rund um die Wien-Wahl am kommenden Sonntag tun sich für die wählende Bevölkerung etliche Fragen auf: Was, wie und wann wird gewählt - und wer ist überhaupt zur Wahl zugelassen? OE24 hat die wichtigsten Antworten auf einen Blick zusammengefasst.

Was bzw. wer wird gewählt?

Am Sonntag finden sowohl die Wiener Gemeinderatswahlen als auch die Wiener Bezirksvertretungswahlen statt. Die Wien-Wahl umfasst somit zwei unterschiedliche Wahlen mit zwei separaten Stimmzetteln.

  • Der weiße Stimmzettel betrifft die Gemeinderatswahlen, bei denen der Bürgermeister und die Stadtregierung bestimmt werden - also die Mitglieder des Wiener Gemeinderats.  
  • Der gelbe Stimmzettel betrifft die Bezirksvertretungswahlen, bei denen die Bezirksvertreter in allen 23 Wiener Gemeindebezirken bestimmt werden. 

Während die Parteien SPÖ, FPÖ, ÖVP, Grüne, Neos, KPÖ/Links und das Team Strache in ganz Wien zur Wahl antreten, stehen weitere drei Listen lediglich in einzelnen Wahlkreisen zur Wahl. 

Auf welche Arten kann ich wählen?

Um seine Stimme bei der Wien-Wahl abzugeben, hat man grundsätzlich zwei Möglichkeiten: entweder persönlich im Wahllokal am Wahltag oder zuvor per Briefwahl. Wichtig: Vor der Wahl bekamen alle Wahlberechtigten eine sogenannte "amtliche Wahlinformation" zugesandt, aus der hervorgeht, welches das zuständige Wahllokal ist. 

Wählen per Briefwahl

Wer am Wahltag verhindert ist und seine Stimme trotzdem abgeben möchte, musste bis Freitag Mittag eine Wahlkarte angefordert haben. Dabei muss man Sorge tragen, diese ausgefüllt und rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln - etwa portofrei per Post, per Boten oder durch persönliche Abgabe. Die Wahlkarte muss spätestens bis 17 Uhr am Wahltag einlangen, um gültig zu sein.

Zudem gab es die Möglichkeit, seine Wahlkarte persönlich im zuständigen Wahlreferat abzuholen - wo man sie auf Wunsch auch gleich ausfüllen und vor Ort wieder abgeben konnte. Für die Stimmabgabe standen abgeschirmte Bereiche zur Verfügung. Hat man hingegen bereits eine Wahlkarte beantragt, sich dann aber doch dazu entschlossen, im Wahllokal zu wählen, ist dies grundsätzlich möglich. Aber Vorsicht: In diesem Fall muss man seine ausgestellte Wahlkarte mitnehmen, selbst wenn es sich um das eigene Wahllokal handelt, das man aufsucht.

Wählen im Wahllokal

Insgesamt 1.504 Wahllokale sind am Sonntag von 7 bis 17 Uhr für alle Wahlberechtigten geöffnet. An jedem Wahlstandort befindet sich ein barrierefrei erreichbares Wahlkarten-Wahllokal. Zusätzlich sind alle Wahllokale mit barrierefrei benutzbaren Wahlzellen ausgestattet. 

Über die Adresse des zuständigen Wahllokals informiert die "Amtliche Wahlinformation", die allen wahlberechtigten Wienern im Vorfeld per Post zugesendet wurde. Das zuständige Wahllokal findet man auch in der Wahllokal-Suche auf wien.gv.at/wahlen. Die Wahlstandorte sind im Online-Stadtplan (wien.gv.at/stadtplan) eingezeichnet. Darüber hinaus steht das Stadtservice unter der Telefonnummer 01/4000-4001 am Freitag bis 17:00 Uhr, am Samstag von 8 bis 16 Uhr und Sonntag von 7 bis 17 Uhr für Auskünfte zur Verfügung.   

Was muss ich ins Wahllokal mitnehmen?

Wer im Wahllokal seine Stimme abgibt, muss einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) dabei haben, um sich zu identifizieren. eAusweise können im Wahlreferat nicht überprüft werden und werden daher nicht akzeptiert. Nicht vorgelegt werden muss hingegen die "amtliche Wahlinformation". Allerdings wird empfohlen, sie mitzunehmen, um den Ablauf zu vereinfachen. Wer eine Wahlkarte beantragt hat, aber im Wahllokal seinen Stimmzettel ausfüllen will, muss - wie erwähnt - diese dorthin unbedingt mitnehmen - und zwar unausgefüllt samt Inhalt.

Wie fülle ich den Stimmzettel richtig aus?

Im Wahllokal erhält man nach Bestätigung der Identität von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter die amtlichen Stimmzettel sowie ein leeres blaues Kuvert für die Gemeinderatswahl und ein kleines gelbes Wahlkuvert für die Bezirksvertretungswahl. Die Stimmzettel werden dann geheim in der Wahlkabine ausgefüllt, in das Kuvert gelegt und in die Wahlurne geworfen.

In der Wahlkabine markiert man in der Regel mit einem Kreuz die gewünschte Partei. Gültig ausgefüllt ist der Stimmzettel immer dann, wenn die gewählte Partei eindeutig gekennzeichnet ist. Die Stimme wird also auch gezählt, wenn die Partei angehakt statt angekreuzt ist oder alle Parteien bis auf eine durchgestrichen sind.

Zudem ist es möglich, Kandidaten oder Kandidatinnen der gewählten Partei Vorzugsstimmen zu geben. Bei der Gemeinderatswahl sind drei Vorzugsstimmen möglich. Eine für den Wahlkreis, zwei für den wienweit geltenden Stadtvorschlag. In den dafür vorgesehenen Feldern trägt man dazu deren Namen oder deren Reihungsnummern ein, die sich aus den Parteilisten ergeben. Nicht möglich ist, eine Partei zu wählen und gleichzeitig Vorzugsstimmen für Personen aus einer anderen Partei zu vergeben.

Wann ist ein Stimmzettel ungültig?

Der Gesetzgeber zeigt sich hier recht nachsichtig, sofern eindeutig zu erkennen ist, welche Parteiliste der Wähler wählen wollte. Dies ist auch der Fall, wenn der Wähler in einem der links von jeder Parteibezeichnung vorgedruckten Kreis ein Kreuz oder ein anderes Zeichen mit Tinte, Farbstift, Bleistift oder dergleichen anbringt und daraus unzweideutig hervorgeht, dass er die in derselben Zeile angeführte Parteiliste wählen wollte. Der Stimmzettel ist auch gültig, wenn dies beispielsweise durch Anhaken, Unterstreichen, sonstige entsprechende Kennzeichnung oder Durchstreichen der übrigen wahlwerbenden Parteien erfolgt.

Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn ein anderer als der amtliche verwendet wurde, oder der Stimmzettel durch Abreißen eines Teiles derart beeinträchtigt wurde, dass nicht mehr unzweideutig hervorgeht, welche Parteiliste der Wähler wählen wollte, bzw. überhaupt keine Parteiliste und auch kein Bewerber angekreuzt wurde. Ebenso ungültig ist die Stimme, wenn der Wähler zwei oder mehrere Parteilisten oder Bewerber verschiedener Parteilisten ankreuzt, oder aus dem vom Wähler angebrachten Zeichen nicht eindeutig hervorgeht, welche Parteiliste er wählen wollte.

Aufpassen muss man auch, dass die Stimmzettel im richtigen Kuvert landen. Also jener für die Gemeinderatswahl nicht versehentlich in das Wahlkuvert der Bezirksvertretungswahl gegeben wird, oder umgekehrt.

Wer darf wählen?

Bei der Gemeinderatswahl dürfen all jene ihre Stimme abgeben, die zum Stichtag der Wahl (28. Jänner) die österreichische Staatsbürgerschaft und einen Hauptwohnsitz in Wien hatten. Zudem dürfen sie nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und müssen bis zum Wahltag am 27. April das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Weil der Gemeinderat gleichzeitig auch der Landtag ist, ist es nicht-österreichischen EU-Bürgern nicht erlaubt, zu wählen. Die Wahl des Landtages ist gemäß der österreichischen Bundesverfassung österreichischen Staatsbürgern vorbehalten. Bei der Bezirksvertretungswahl dürfen hingegen auch nicht-österreichische EU-Bürger ihr Kreuz machen, sofern sie die oben genannten Kriterien erfüllen.

In Zahlen schlüsselt sich die wahlberechtigte bzw. nicht wahlberechtigte Bevölkerung folgendermaßen auf: 1.109.936 wahlberechtigte Staatsbürger, 264.776 EU-Bürger (die nur auf Bezirksebene wählen dürfen) und 610.795 Nichtwahlberechtigte.

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