Mitnehmen verboten!

Diese Souvenirs bleiben lieber im Urlaubsland

26.06.2008

Mitbringsel von bedrohten Arten haben im Urlaubsgepäck nichts verloren und können für Probleme beim Zoll sorgen.

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© sxc.hu
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Vorsicht beim Kauf von Souvenirs: Mitbringsel von bedrohten Arten haben im Urlaubsgepäck nichts verloren und können für Probleme beim Zoll sorgen. Dazu gehören auch etliche Korallen, Muscheln und Schnecken, die im Urlaub an Straßenständen erhältlich sind.

Nicht zum Schmuggler werden
Damit man nicht aus Unwissenheit zum Schmuggler wird, kann man sich im neu aufgelegten Ratgeber "Schauen statt Kaufen" informieren, der von WWF (World Wide Fund for Nature), Lebensministerium und der Österreichischen Zoo-Organisation neu aufgelegt wurde. Die Folder können unter http://www.wwf.at/CITES gratis herunter geladen, bzw. unter der Telefonnummer 01/48817-222 bestellt werden.

Die häufigsten Beschlagnahmungen
Produkte aus Krokodil- oder Schlangenleder
Elfenbein
Korallen
Traditionelle Chinesische Medizin (aus Tiger, Bär, Leopard, Nashorn, Moschus)
Orchideen, Kakteen
Schilkrötenpanzer
Stör-Kaviar
lebende Tiere (Papageien, Reptilien, Greifvögel)

Achtung! Wenn Sie eine Schlangenledertasche ohne Genehmigung oder einen Papagei aus dem Urlaub mitbringen, kann Sie das bis zu 36.336 Euro oder 2 Jahre Freiheitsstrafe kosten.

Muscheln und Korallen
Das Mitnehmen von Muscheln oder Korallen birgt auch eine Gefahr. Für mehr als drei Riesenmuscheln oder vier Seepferdchen benötigen Sie behördliche Dokumente, ebenso für die meisten Arten von Korallen oder Korallenschmuck. Achtung: Papiere von Straßenhändlern sind ungültig!

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