Urlaubsmängel

So bekommen Sie Ihr Geld zurück

20.07.2009

Wenn am Urlaubsziel unliebsame Überraschungen warten. Das steht Ihnen zu.

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Mauer- statt Meerblick und Baulärm statt Erholung? Dann hat der Reisende laut dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) Ansprüche auf Preisminderung und möglicherweise auch Schadenersatz. Grundsätzlich gilt die "Prospektwahrheit": Alles, was im Reiseprospekt beschrieben oder abgebildet ist, gilt als zugesagte Eigenschaft einer Pauschalreise. Warten negative Überraschungen, sollten Verbesserungen verlangt werden. Ist das nicht möglich: Beweise sichern.

Reiseveranstalter veratwortlich
Der Reiseveranstalter muss laut VKI unabhängig eines Verschuldens für die im Prospekt versprochenen Leistungen einstehen. Werden diese nicht in der vereinbarten Form erbracht, hat der Konsument Recht auf Gewährleistung. Urlauber sollten sofort Verbesserungen verlangen: Eine Verlegung in ein anderes Zimmer oder Hotel ohne Aufzahlung kann die Ferien retten.

Fotos und Videos
Erfolgt keine Behebung des Mangels, sollten davon Fotos oder Videos gemacht werden und störende Baumaschinen oder Müllhalden am Strand festgehalten werden. Auch Adressen und Telefonnummern von Leidensgenossen sowie schriftliche Bestätigungen von der Reiseleitung, dass man entsprechend gerügt hat, sollten eingeholt werden. Nach dem Urlaub kann dann Preisminderung gegen den Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Anhaltepunkte für die Bezifferung von Mängeln gibt die sogenannte Frankfurter Liste.

Anspruch auf Schadenersatz
Wenn z. B. ein verdorbenes All inclusive-Buffet Urlauber mit Brech-Durchfall ins Bett zwingt, dann liegt gar ein Verschulden des Veranstalters vor und die Betroffenen haben zusätzlich Anspruch auf Schadenersatz - in diesem Fall könnte es Ersatz für Heilungskosten und Schmerzensgeld sein. Auch immaterielle Schäden für entgangene Urlaubsfreude sind zu ersetzen: Rund 20 bis 50 Euro pro Tag und Person können beziffert werden, wenn die Reise zur Gänze oder weitgehend "vereitelt" wird.

Geld oder Gutschein?
Bei Preisminderung und Schadenersatz müssen sich Betroffene übrigens nicht mit einem Gutschein abspeisen lassen, sie haben Anspruch auf Geldersatz, so der VKI. Grundsätzlich müssen Gewährleistungsansprüche binnen zwei Jahre ab Rückkehr aus dem Urlaub und Schadenersatzforderungen binnen drei Jahre ab Eintritt des Schadens geltend gemacht werden - besser sei aber so schnell wie möglich, um nicht in Beweisnotstand zu geraten, empfehlen die Konsumentenschützer.

Tipps bei Urlaubsmängeln

+ Ihre Urlaubsmängel wurden nicht am Urlaubsort behoben? Machen Sie sofort nach der Rückkehr aus dem Urlaub Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend. Einen Musterbrief finden Sie auf der AK Homepage.

+ Lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Wie hoch Ihre Ansprüche sind, finden Sie in der "Frankfurter Tabelle".

+ Unter Umständen möglich ist auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude. Voraussetzung: Erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.

+ Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel sofort vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel zu Beweiszwecken - Fotos, Zeugen, Videos.

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UNTERKUNFT

Leistung

Minderung in Prozent

Abweichung vom gebuchten Objekt

10-25

Andere Lage

5-15

Andere Art der Unterbringung im gebuchten Hotel

5-10

Andere Zimmerart

20-30

Zimmer zu klein

5-10

Fehlender Balkon

5-10

Fehlender Meerblick

5-10

Fehlendes eigenes Bad/WC/Dusche

10-25

Fehlende Klimaanlage

10-20

Fehlendes Radio/TV

5

Zu geringes Mobiliar

5-15

Schäden (Risse, Feuchtigkeit...)

10-50

Ungeziefer

10-50

Ausfall von...

Toilette

15

Bad/Warmwasserboiler

15

Strom-/Gasausfall

10-20

Wasser

10

Klimaanlage

10-20

Lift

5-10

Service

Vollkommener Ausfall

25

Schlechte Reinigung

10-20

Ungenügender Wäschewechsel

5-10

Beeinträchtigungen

Lärm am Tag

5-25

Lärm in der Nacht

10-40

Gerüche

5-15

Fehlen zugesagter Kureinrichtungen

20-40

VERPFLEGUNGl

Vollkommener Ausfall

50

Eintöniger Speisezettel

5

Nicht genügend warme Speisen

10

Verdorbene, ungenießbare Speisen

20-30

Selbstbedienung statt Kellner

10-15

Essen in Schichten

10

Langes Warten

5-15

Schmutz (Tische, Gedeck)

5-15

Fehlende Klimaanlage im Speisesaal

5-10

SONSTIGES

Wurde zugesagt fehlt aber...

Pool

10-20

Sauna

5

Tennisplatz

5-10

Minigolf

3-5

Segelschule, Reitmöglichkeit, Tauschschule, Strandliegen, Sonnenschirme

5-10

Kinderbetreuung

5-10

FKK-Strand

10-20

Snack- oder Strandbar; Boutique

0-5

Restaurant oder Supermarkt

0-30

Disco, Nachtclub, Kino...

5-15

Reiseleitung

0-30

Unmöglich, im Meer zu baden

10-20

Verschmutzter Strand

10-20

Zeitverlust durch...

Umzug im gleichen Hotel

Anteiliger Reisepreis für ½ Tag

Umzug in ein anderes Hotel

1 Tag

TRANSPORT

Abflug mehr als 4 Stunden verschoben

5 % des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde

Ausstattungsmängel

Niedrigere Klasse

10-15

Erhebliche Abweichung vom normalen Standard

5-10

Service

Verpflegung

5

Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung

5

Auswechslung des Transportmittels

Der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis

Kein Transfer zum Hotel

Kosten des Ersatztransportmittels

Mehr Infos: www.oeamtc.at

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