Verbotene Souvenirs

So sparen Sie sich Ärger beim Zoll

19.12.2012

Fernreise geplant? Diese "Mitbringsel" sollten Sie lieber im Urlaubsland lassen.

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Die bevorstehende Weihnachtszeit und der Jahreswechsel mit seinen Feiertagen bieten sich für viele an, noch einen Urlaub zu verbringen. Wer dem Winterwetter entfliehen möchte, den zieht es besonders in die Ferne. Wer nach dem Urlaub wieder nach Österreich zurückkehrt, möchte bei der Einreise und beim Zoll natürlich keinen Ärger haben.

Unangenehme Überraschung
Doch im Urlaub sitzt die Geldbörse oft lockerer als im Alltagsleben und beim Einkaufen in fernen Ländern wird manchmal nicht bedacht, dass viele dieser gekauften Waren nicht einfach in die Heimat mitgenommen werden dürfen. Bei der Einreise und den möglichen Zollkontrollen kann es dadurch zu unangenehmen Überraschungen kommen. Informieren Sie sich vor Urlaubsantritt über aktuelle Ein- sowie Ausfuhrverbote Ihres Urlaubslandes.

Mehr Infos: www.bmf.gv.at/Zoll/InformationenfrReisende/_start.htm

Shopping im Urlaub
Waren mit einem Wert ab 300 Euro müssen verzollt werden, bei Flugreisen gilt eine zollfreie Obergrenze von 430 Euro, sofern die Waren nicht gesonderten Einfuhrverboten oder -beschränkungen unterliegen. Generell ist sicher ratsam, immer die der Ware entsprechende Rechnung mit dabei zu haben - das gilt auch für neuwertige Geräte, wie zum Beispiel Kameras, die man mit in den Urlaub nimmt. Mögliche Unannehmlichkeiten bei der Einreise lassen sich so vermeiden beziehungsweise schnell aufklären.

Lebensmittel - speziell Fleisch- und Wurstwaren oder Milchprodukte - dürfen nur im sehr beschränkten Umfang nach Österreich mitgebracht werden. Auch beim Mitführen von Bargeld ist Vorsicht geboten: Sollten bei der Einreise Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel in der Höhe von 10.000 Euro und mehr mitgeführt werden, müssen diese Barmittel angemeldet werden.

Tierische Souvenirs

Auch beim Souvenir-Shopping ist nicht jedes Souvenir bei der Einfuhr unbedenklich. Der Schlangenledergürtel, die Krokodilledertasche, Schnitzereien aus Elfenbein oder Schmuckstücke aus Korallen beispielsweise unterliegen dem Artenschutz ebenso wie exotische Felle und Häute, Orchideen, Kakteen oder am Strand gefundene Riesenmuscheln. Der Schutz von Flora und Fauna gibt also vor, bestenfalls keines dieser "außergewöhnlichen Souvenirs" zu kaufen. Mit der Entscheidung, von solchen Mitbringseln abzusehen, wird unsere Tier- und Pflanzenwelt nachhaltig geschützt. Alle Urlauber sollten sich deshalb beim Souvenirkauf in fernen Ländern vergewissern, dass es sich um keine besonders geschützte Tier- oder Pflanzenart handelt.

Tiere und Pflanzen

Der Kauf von Tieren und Pflanzen sollte in jedem Fall sorgfältig überlegt sein. Besonders in orientalischen oder asiatischen Ländern werden oft Produkte zum Kauf angeboten, die durchaus zu jenen gehören können, die durch das Washingtoner Artenschutzabkommen unter Schutz gestellt sind und damit einem Vermarktungsverbot unterliegen. Wer solche Souvenirs kauft macht sich strafbar!

Über 30.000 Arten sind durch strenge Gesetze geschützt. Im besten Fall sollten Reisende deshalb auf den Kauf von tierischen oder pflanzlichen Produkten verzichten und stattdessen zu Souvenirs greifen, die traditioneller Handwerkskunst entstammen und zum Beispiel aus Textil oder Keramik gefertigt werden.

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