Urlaubsmängel: Skurrile Fälle

17.07.2013

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- Eine Übernachtung in einem von Schimmel befallenem Zimmer:

Preisminderung in der Höhe von 15 Prozent anteilig vom Reisepreis des Tages.

- Permanentes lautes Summen einer Pumpanlage außerhalb der Hotelanlage:

Preisminderung in der Höhe von 5 Prozent anteilig pro Tag der Beeinträchtigung.

- Badeurlaub ohne Bademöglichkeit für einen Rollstuhlfahrer; dem Pool fehlten ein Ein- und Ausstieg:

Preisminderung in der Höhe von 20 Prozent, da im Reiseprospekt ausdrücklich darauf verwiesen wurde, dass die allgemeinen Anlagen behindertengerecht sind.

- Hotel lag in der Flugschneise, Frequenz von ca. 50 Flügen täglich:

Preisminderung von 15 Prozent (der Reisende hatte aufgrund der Hinweise im Reiseprospekt und der Nähe des Hotels zum Flughafen mit Reiselärm zu rechnen, allerdings nicht in dieser Intensität).

- Verbrennung von Müll und damit in Zusammenhang stehende Geruchs- und Rauchbelästigung:

Preisminderung von 37,5 Prozent anteilig für die Dauer der Beeinträchtigung.

- Am Strand angeschwemmtes Seegras in großen Mengen wurde nicht sofort entfernt und es kam zu einer üblen fischartigen Geruchsentwicklung:

Preisminderung von 15 Prozent.

- Belästigung durch Lärm und übermäßige Staubentwicklung durch Bauarbeiten am Strand:

Preisminderung von 20 Prozent für den Baulärm und weitere 10 Prozent für die damit verbundene Staubentwicklung.

- Anstatt der Unterbringung in einem "normalen" Hotel wurden die Reisenden in einem "Stundenhotel" einquartiert und rügten die hier "typische Lärmentwicklung":

Preisminderung von 30 Prozent.

- Betonklötze im Meer, die wahllos herumstehen und aus dem Wasser ragen:

Preisminderung von 10 Prozent, weil im Reiseprospekt "herrliche Sandstrände" zugesagt waren.

- Keine Urlaubsstimmung aufgrund der geringen Anzahl von Gästen

Kein Anspruch auf Preisminderung.

- Kein Alkoholausschank auf den Malediven

Kein Anspruch auf Preisminderung. In der Länder- und Preisinformation des Veranstalters wurde eindeutig darauf hingewiesen, dass es sich bei den Malediven um ein islamisches Land handelt. Aufgrund des religiösen Hintergrundes ist es daher üblich, dass keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden.

- Nachgeben des schlammigen Meeresbodens 

Für das allgemein bekannte Phänomen gab es keine Preisminderung.

- Die Beachbar schließt um 17.00 Uhr

Auch dafür gibt es keine Preisminderung, denn das ist durchaus üblich.

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