Bettwanzen und Co.

Welche Mängel den Urlaub billiger machen

17.07.2013

Kein Meer, Bettwanzen & Co: Reisepreisminderung mit der "Wiener Liste".

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Endlich der langersehnte Urlaub, aber was tun, wenn das Hotel so gar nicht den Vorstellungen entspricht? Für grobe Mängel gibt es eine Reisepreis-Minderung. Wir verraten Ihnen, was Ihnen zusteht.

Kein Meerblick!
Man bezieht, erschöpft von der Anreise, das Hotelzimmer, zieht den Vorhang beseite, um sich am ersehnten Meeresblick zu erfreuen - aber da ist kein Meer. Dieser "Klassiker" unter den Urlaubsenttäuschungen kann immerhin 10% Minderung des Reisepreises bringen. Keinen "Rabatt" hingegen gäbe es für "fehlende Mosaiksteinchen am Poolrand" - dafür aber bis zu 60% für Bettwanzen.

Der Trend unter (Pauschal-)Urlaubern, sich wegen "entgangener Urlaubsfreude" beim Veranstalter schadlos zu halten, hält unvermindert an. Während bei manchen Mängeln erhebliche Preisminderungen möglich sind, berechtigen andere zu keinem Nachlass.

Fotos machen

Jedenfalls empfiehlt es sich, die Situation fotografisch zu dokumentieren und nach der Rückkehr nicht zu lange mit der Reklamation zu warten.

Wiener Liste
In der Zeitschrift für Verkehrsrecht 7-8/2013 ist nun das jährliche Update der "Wiener Liste zur Reisepreisminderung" erschienen. Der Wiener Rechtsanwalt Eike Lindinger listet seit 2006 Reisemängel in alphabetischer Reihenfolge stichwortartig auf, beschreibt kurz den Sachverhalt, gibt den Prozentsatz der möglichen Preisminderung an und nennt Fundstellen aus der Rechtsprechung. Für Rechtsberater, Reiseveranstalter und -büros sowie Konsumentenschutzvereine ist die Liste zu einem wertvollen Werkzeug geworden.

So holen Sie sich Ihr Geld zurück

+ Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend.

+ Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren.

+ Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist unter Umständen möglich. Voraussetzung: erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.

+ Für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel, damit Sie Beweise haben - Fotos, Zeugen, Videos.


Wiener Gerichte haben in den vergangenen Jahren u.a. folgende Entscheidungen getroffen (Auszug aus der "Wiener Liste"). Allerdings erheben diese Beispiele keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit, es kommt immer auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an:

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