Gegen 2 Mio.-Kaution

"Bandion-Ortner wollte Elsner frei lassen"

27.01.2009

Laut dem Anwalt des Ex-BAWAG-Chefs wäre die Justizministerin der Enthaftung gegen eine 2 Mio. Euro-Kaution näher getreten. Sie dementiert.

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© TZ ÖSTERREICH/APA
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Die Verteidiger des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner, Wolfgang Schubert und Elmar Kresbach, zeigten sich nach dem Haftprüfungsverfahren erstaunt über die Verlängerung der U-Haft. "Die Entscheidung war insofern überraschend, als uns von der nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ganz konkret signalisiert worden ist, dass man einem Enthaftungsantrag näher treten wird", sagte Kresbach.

"Das war der Plan"
Der Anwalt behauptete dezidiert, die ehemalige BAWAG-Richterin habe unmittelbar vor Fertigstellung ihres schriftlichen Urteils ein "eindeutiges Signal" ausgesandt, wonach sie sich gegen eine Verdoppelung der Kaution auf zwei Mio. Euro eine Enthaftung Elsners vorstellen könne. "Das war der Plan. Und das war nicht unwesentlicher Grund dafür, dass wir noch ein Mal einen Enthaftungsantrag gestellt haben", so Kresbach.

Der Anwalt behauptete weiters, Bandion-Ortner habe ihren Nachfolger Christian Böhm von ihrer Einschätzung, wonach Elsner enthaftet werden könne, unterrichtet.

Damals schon Ministerin
Sollten die behaupteten Abläufe zutreffen, hätte Bandion-Ortner ihre angeblichen Signale bereits als designierte Justizministerin ausgesandt: Am 24. November 2008 wurde sie von ÖVP-Obmann Josef Pröll als neue Ministerin vorgestellt, am 31. Dezember unterzeichnete sie das 801 Seiten starke Urteil.

Bandion dementiert
Die Justizministerin weist die Behauptungen zurück: "Ich weiß nicht, welche Signale er meint." Außerdem stellt sie in Abrede, eine Empfehlung Richtung Böhm abgegeben zu haben. Sie habe in ihrer damaligen Funktion als BAWAG-Richterin laufend mit Kresbach Kontakt gehabt, "aber mit Sicherheit keine verbindlichen Zusagen in welche Richtung auch immer gemacht".

Der letzte Enthaftungsantrag ist laut Bandion-Ortner überhaupt erst nach ihrer Amtszeit eingelangt.

U-Haft nicht akzeptieren
Elsners Rechtsvertreter wollen jedenfalls die weitere Inhaftierung Elsners nicht hinnehmen. Sie kündigten Rechtsmittel an das Oberlandesgericht und in weiterer Folge an den Obersten Gerichtshof an, zumal Richter Christian Böhm Neuerungen im Enthaftungsantrag (wie den sich verschlechternden Gesundheitszustand) nicht berücksichtigt habe.

Der 73-jährige Ex-BAWAG-Generaldirektor sitzt seit seiner Überstellung von Frankreich nach Österreich am 13. Februar 2007 in Haft. Im Juli 2008 wurde Elsner wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung nicht rechtskräftig zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Seine - ebenfalls nicht rechtskräftig - zu unbedingten Haftstrafen verurteilten Mitangeklagten, darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl, befinden sich auf freiem Fuß.

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