EU-weit ab 2009

Bei Zug-Verspätung gibt es Geld zurück

25.09.2007

Ab mehr als einer Stunde Verspätung wird künftig ein Teil des Fahrpreises erstattet.

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© OEBB
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Europäische Bahnkunden sollen bei extremen Verspätungen künftig bis zur Hälfte des Fahrpreises zurückerstattet bekommen. Das hat die EU gestern abgesegnet.

Auch innerhalb Österreichs
Konkret gibt es ein Viertel des Geldes zurück, wenn ein Zug zwischen ein und zwei Stunden verspätet ist. Bei Verspätungen über zwei Stunden erhöht sich das auf 50 Prozent des Ticketpreises. Diese Regeln gelten ab 2009 – und zwar nicht nur für den internationalen Zugverkehr, sondern für alle Strecken in der EU, also auch für Fahrten innerhalb Österreichs. Allerdings können nationalen Bahnunternehmen bis zu 15 Jahre Aufschub für die Umsetzung der Regeln gewährt werden. Für den Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr sind Ausnahmen unbefristet möglich.
Die ÖVP forderte von Verkehrsminister Werner Faymann (SPÖ), in Österreich keine Übergangsfristen zu gewähren.

Konkurrenz für die ÖBB
Teil des neuen „dritten Eisenbahnpakets“ der EU ist weiters eine grenzüberschreitende Liberalisierung des Personenverkehrs ab 2010. Das heißt, dass auch ausländische Bahnunternehmen Fernverbindungen von und nach Österreich anbieten dürfen. Beispielsweise könnte die Deutsche Bahn künftig selbstständig Passagiere von Wien nach München befördern.

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