Schutz der Kunden

FMA schickt Aufpasser in AvW Invest

22.10.2008

Nachdem die Auer von Welsbach ihre Genussscheine nicht zurücknehmen kann, schreitet die Finanzmarktaufsicht ein zum Schutz der Kunden.

Zur Vollversion des Artikels
© www.avw.at
Zur Vollversion des Artikels

Die österreichische Finanzmarktaufsicht hat am Mittwoch mit sofortiger Wirkung dem Vorstand der AvW Invest AG den Wirtschaftsprüfer Martin Wagner als Regierungskommissär beigestellt. Laut FMA müssen ab sofort alle Entscheidungen der AvW Invest, die eine Gefahr für die finanziellen Angelegenheiten der Kunden darstellen könnten, dem Kommissär mitgeteilt werden.

Es handle sich dabei um keine Geschäftsaufsicht. Der Börsenhandel von AvW-Invest-Aktien wurde eingestellt. Erst ab Donnerstag können die Aktien wieder ge- und verkauft werden.

Schaden von 50 Mio. Euro
Die Kärntner Beteiligungsgesellschaft beziffert den Schaden, der durch eigenmächtige Transaktionen eines mittlerweile angezeigten und entlassenen Prokuristen entstanden sein soll, auf 50 Mio. Euro.

Dubiose Deals eines Mitarbeiters
Der Mitarbeiter soll innerhalb von zwei Wochen zahlreiche Geschäfte mit untypisch hohen Summen getätigt und auch Aktienpakete transferiert haben. Laut Vorstandschef Wolfang Auer von Welsbach fehlen eine Mio. Aktien, die zusammen mit anderen Positionen 28 Mio. Euro wert sind. Demnach hat der Prokurist hinter dem Rücken des Unternehmens Konten und Depots eröffnet. In die eigenmächtigen Geschäfte sollen mehrere österreichische und internationalen Banken involviert sein.

Prokurist wollte Margin Call vertuschen
Mit dem "Hin- und Herschieben" der Aktienpakete wollte der Prokurist laut Auer von Welsbach einen Margin Call (Nachschussverpflichtung) verdecken. Die betreffende Bank hat also den Vorstand nicht informiert, weil es kein Kontominus mehr gab. Durch die Finanzmarktkrise bzw. die fallenden Kurse sei der Schaden dann immer größer geworden. Der Margin Call beläuft sich nun auf 22 Mio. Euro.

Vier-Augen-Prinzip missachtet
Der Prokurist war bei zwei Banken einzelzeichnungsberechtigt. Bezüglich Ausmaß der Transaktionen und Höhe der Summen hätte er das Vier-Augen-Prinzip einhalten müssen, also den Vorstand informieren müssen. Bei dem Mann handelt es sich Auer von Welsbach zufolge um einen zuverlässigen Mitarbeiter, dem er über Jahre hinweg vertraut hat.

Auf Genussscheinen sitzen bleiben
Der Rückkauf der Genussscheine der AvW Gruppe muss bis Jahresende eingestellt bleiben. Rund 12.000 Personen sind davon betroffen, sie werden ihre Genussscheine jetzt nicht los. Wann die Inhaber zu ihrem Geld kommen und zu welchem Kurs der Rückkauf getätigt werden kann, ist noch nicht bekannt.

Die AvW steht in Gesprächen mit Banken, um die Liquidität in Form eines Kredits wiederherzustellen.

Zur Vollversion des Artikels