FMA-Verbot

Keine ungedeckten Leerverkäufe bei einigen Aktien

27.10.2008

Die FMA hat per Verordnung ungedeckte Leerverkäufe bei Erste, RI, UNIQA und VIG verboten. Das Verbot läuft bis 28.November.

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat per Verordnung ungedeckte Leerverkäufe von Aktien der Erste Bank, Raiffeisen International (RI), UNIQA und Wiener Städtische/Vienna Insurance Group verboten. Das Verbot läuft bis 28. November 2008, teilte die FMA am Freitag mit.

Davon ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen die "Market Maker" oder "Specialists" im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen.

Bei einem ungedeckten Leerverkauf verkaufen Investoren Aktien, die sie nicht besitzen und noch nicht einmal ausgeliehen haben. Sie spekulieren damit auf fallende Kurse, um die Titel billiger zurückerwerben und dem Ausleiher wiedergeben zu können

Der Kurs der Raiffeisen International war am Montag um 15,8 Prozent Prozent, jener der Erste Bank um 8,7 Prozent gefallen. Die VIG-Aktien büßten um mehr als elf Prozent ein.

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