Bankgeheimnis

Luxemburg kämpft gegen EU-Restriktion

17.03.2009

Nach der Lockerung verweigert der Staat striktere Regelungen.

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Luxemburg sperrt sich nach der Lockerung seines Bankgeheimnisses gegen striktere EU-Regeln zur Besteuerung von Zinseinkünften.

Stattdessen sollte die EU ihre Richtlinie zur Zinsbesteuerung den OECD-Standards anpassen, sagte der Chef des Luxemburger Schatzamtes, Luc Frieden. Neben dem Großherzogtum hatten vergangene Woche auch Österreich, die Schweiz und Liechtenstein auf internationalen Druck hin die OECD-Standards akzeptiert.

Kritik aus Deutschland
Danach wollen die Länder auch schon bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung in Zukunft ausländischen Staaten Rechts- und Amtshilfe leisten. Eine vollständige Aufhebung des Bankgeheimnisses sowie einen automatischen Informationsaustausch lehnen sie aber ab und haben sich deshalb bereits Kritik aus Deutschland eingehandelt.

Ausnahme-Regelung
Die 2005 beschlossene EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie sieht vor, dass ein Mitgliedsland automatisch die Daten über Zinseinkünfte eines EU-Ausländers an dessen Heimatland zur Besteuerung weiterleitet. Für Luxemburg, Österreich und Belgien galt jedoch eine Ausnahme. Wegen des strengen Bankgeheimnisses dort behalten sie eine Quellensteuer ein, die stufenweise auf bis zu 35 Prozent steigt. Belgien will inzwischen freiwillig zum automatischen Informationsaustausch übergehen. Luxemburg und Österreich sträubten sich dagegen bis vor kurzem.

Veto-Recht
Die EU-Länder beraten - vor allem auf Bestreben Deutschlands - derzeit schon über eine Reform Richtlinie. Diese kann jedoch nur einstimmig von den 27 EU-Staaten geändert werden - Luxemburg hat hier also ein Veto-Recht.

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