Wegen Befangenheit

Meinl-Gutachter Havranek abberufen

02.07.2009

Richterin folgte der Argumentation der Meinl Bank, die auf die Abberufung gedrängt hatte. Die Bank überlegt rechtliche Schritte.

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© Reuters
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Erster Teilerfolg für die Meinl Bank im Verfahren gegen Julius Meinl V.: Laut profil ist der von der Staatsanwaltschaft Wien beigezogene Meinl-Gutachter Thomas Havranek wegen Befangenheit abberufen worden. Richterin Bettina Deutenhauser folgte damit der Forderung der Meinl Bank, die seit Monaten auf die Ablöse Havraneks gedrängt hatte.

Havranek seit Monaten im Visier der Meinl Bank
Das Gutachten Havraneks hätte in Kürze vorliegen sollen. Die Meinl Bank hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass der Sachverständige nicht die erforderliche fachliche Qualifikation aufweist (Havranek ist als Gerichtsgutachter eigentlich nicht für kapitalmarktrechtliche Fragen zugelassen). Außerdem wäre der Gutachter aufgrund eines „vorverurteilenden Zeitungskommentars“ im September 2007 befangen.

Havraneks Vorgutachten hatte im April zur Verhaftung von Julius Meinl geführt. Und das, obwohl viele Passagen laut Juristen nicht nachvollziehbar waren.

„Abberufung nimmt dem Verfahren jede Grundlage“
Der Meinl Bank liegt offiziell zwar noch kein Schreiben zur Abberufung Havraneks vor, trotzdem zeigte man sich gestern höchst erfreut: „Das nimmt dem Verfahren die Grundlage“, meinte Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl. Die Abberufung sei ein klares Signal einer unabhängigen Justiz.

Die Bank will jetzt etwaige rechtliche Schritte prüfen. Weinzierl hatte in einem früheren ÖSTERREICH-Interview angekündigt, eine Feststellungsklage gegen Havranek einzubringen. „Der pro forma angegebene Streitwert ist 1 Million. Tatsächlich liegt der Schaden bei einem Vielfachen“, so Weinzierl.

Staatsanwaltschaft geht zum Obersten Gerichtshof
Die Staatsanwaltschaft Wien wird gegen die Abberufung alle Rechtsmittel ergreifen, so Staatsanwalts-Sprecher Gerhard Jarosch. Die Causa dürfte damit vor dem Obersten Gerichtshof landen.

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