Letzte Steueroase

Monaco lenkt bei Bankgeheimnis ein

15.03.2009

Das Fürstentum macht beim Informationsaustausch schließlich mit.

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© Reuters
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Mit Monaco hat das letzte namhafte Steuerparadies in Europa seinen generellen Widerstand gegen einen länderübergreifenden Austausch von Kontodaten aufgegeben. Das Fürstentum an der Côte d'Azur erklärte sich bereit, die Zusammenarbeit im Bereich der Steuerhinterziehung gemäß den internationalen Kriterien zu verbessern. Wenige Stunden davor hatte auch die belgische Regierung angekündigt, sich aktiver als bisher am Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerflucht in der EU zu beteiligen.

Flucht vor schwarzer Liste
Im Laufe der vergangenen Tage hatten sich bereits Länder wie Liechtenstein, Andorra, die Schweiz, Österreich und Luxemburg bereiterklärt, das Bankgeheimnis zu lockern. Damit begegneten sie der Gefahr, auf einer schwarzen Liste, die die führenden Industrie- und Schwellenländer (G-20) planen, als Zufluchtsort für Steuerbetrüger an den Pranger gestellt zu werden. Auf der seit 2000 existierenden Liste der OECD stehen seit einiger Zeit nur noch Monaco, Liechtenstein und Andorra. Alle drei hoffen, durch die Zugeständnisse nicht mehr als "unkooperativ" zu gelten.

Steuerparadies trocknet aus
Monaco wird gemäß den Regeln der internationalen Wirtschaftsorganisation OECD den Austausch von Informationen erleichtern. Das zwischen dem französischen Nizza und der italienisch-französischen Grenze gelegene Fürstentum mit knapp 33 000 Einwohnern war bislang eines der bekanntesten Steuerparadiese. Das Bankwesen ist eine wichtige Einnahmequelle des Kleinstaats.

Belgien gibt nach
Auch das Königreich Belgien will sich zum Jahreswechsel dem europäischen Informationsaustausch über Zinseinkünfte von EU-Ausländern anschließen. Das seit vier Jahren laufende EU-Zinssteuergesetz gesteht Österreich, Belgien und Luxemburg das Bankgeheimnis zu. Darin heißt es wörtlich:

"Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, sollten Österreich, Belgien und Luxemburg nicht verpflichtet sein, die automatische Auskunftserteilung anzuwenden, bevor die Schweizerische Eidgenossenschaft, das Fürstentum Andorra, das Fürstentum Liechtenstein, das Fürstentum Monaco und die Republik San Marino die effektive Auskunftserteilung über Zinszahlungen auf Ersuchen sicherstellen."

Deswegen nehmen diese EU-Staaten bisher nicht an dem sonst üblichen Informationsaustausch über Zinseinnahmen von EU-Ausländern teil. Es wird stattdessen eine Quellensteuer auf Zinseinkünfte von Privatpersonen erhoben. Belgien ist das erste der drei EU-Länder mit der Quellensteuer-Regelung, das den Wechsel zum automatischen Informationsaustausch vollziehen will.

Änderungen an dem Zinssteuergesetz sind nur einstimmig im EU-Finanzministerrat möglich. Die Richtlinie sieht vor, dass die Quellensteuerregelung für Belgien, Luxemburg und Österreich fällt, wenn europäische Drittstaaten wie die Schweiz oder Liechtenstein an einem Informationsaustausch nach dem Muster der OECD teilnehmen.

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