Lindt vs. Hauswirth

Osterhasenstreit muss vor EuGH

28.11.2007

Der Streit von Lindt und Hauswirth um den goldenen Schoko-Osterhasen wird jetzt vor den Europäischen Gerichtshof gebracht.

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Das österreichische Verfahren bleibt bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt, damit sei frühestens im Jahr 2009 zu rechnen, teilte Lindt mit.

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Hauswirth (l.) vs. Lindt (r.) (c)APA/AP/oe24.at

Klage gegen Hauswirth
Lindt brachte im Jahr 2004 eine Klage gegen Hauswirth ein, weil deren Schokoladeosterhase dem Lindt-Goldhasen zum Verwechseln ähnlich sehe. Anders als weitere Mitbewerber würde Hauswirth die Herstellerbezeichnung nur auf der Unterseite seines Hasens anbringen. Der OGH habe festgestellt, dass die Herkunft des Produktes daher im Verkaufsregal nicht erkennbar sei, so das Schweizer Unternehmen.

Marke rechtmässig angemeldet?
Es sei nun weiter zu klären, ob die für Lindt registrierte Gemeinschaftsmarke, welche die Form des Lindt-Goldhasen schütze, rechtmäßig angemeldet wurde. Der OGH sage, dass der Konzern mit dieser Markenanmeldung "einen besseren Schutz für ihr marktstarkes Produkt gegen Nachahmer im EU-Raum bewirken" wollte. Der OGH habe jedoch in der Sache noch nicht endgültig entscheiden können, da die richtige Anwendung des Gemeinschaftsmarkenrechts nicht ganz eindeutig sei. Dem EuGH sollen deshalb mehrere Fragen vorgelegt werden.

Riegelein darf Hasen weitervertreiben
Auch gegen den deutschen Schokolade-Hersteller Riegelein hatte Lindt ein jahrelanges Verfahren geführt. Anfang November entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, dass Riegelein seine "Goldhasen" weiterhin vertreiben darf.

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