Hintergrund

Prominente deutsche Steuersünder

15.02.2008

Diese Fälle von Steuerhinterziehung von Prominenten in Deutschland erregten Aufsehen.

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PATRICK LINDNER: Das Landgericht München verurteilte den Schlagersänger im November 2005 zu einer Geldstrafe von 150.000 Euro wegen Steuerhinterziehung. Lindner hatte nach Überzeugung des Gerichts Verluste aus der Vermietung seiner Villa in München-Grünwald an seinen damaligen Lebensgefährten beim Finanzamt angegeben, obwohl er dort selbst mit diesem wohnte. Demnach verschwieg der Schlagerstar den Steuerbehörden Einnahmen in Höhe von 100.000 Euro.

FREDDY QUINN: Der Sänger kam in einem Prozess um Steuerhinterziehung im November 2004 dank seines umfassenden Geständnisses mit einem blauen Auge davon. Der Schlagerstar hatte seinen Wohnsitz in der Schweiz angegeben, wohnte die meiste Zeit aber in Hamburg. So hinterzog Quinn von 1996 bis 2001 rund 900.000 Euro. Das Hamburger Landgericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, außerdem musste der 73-Jährige ein Bußgeld von 150.000 Euro zahlen.

BORIS BECKER: Um weniger Steuern zu zahlen, verlegte der Tennisstar Mitte der 80er Jahre seinen Wohnsitz nach Monaco - und handelte sich damit erhebliche Schwierigkeiten mit den deutschen Finanzbehörden ein. Denn obwohl er weiter in dem Fürstentum gemeldet war, soll Becker ab spätestens 1991 seinen Lebensmittelpunkt wieder in München gehabt haben. Das Münchner Landgericht verurteilte ihn im Oktober 2002 wegen Steuerhinterziehung in Höhe von umgerechnet 1,7 Millionen Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von insgesamt 500.000 Euro.

PETER GRAF: Der Vater der Tennisspielerin Steffi Graf wurde 1997 wegen Steuerhinterziehung von rund zwölf Millionen Mark zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er musste die Hälfte der Strafe verbüßen, bevor er auf Bewährung wieder frei kam. Steffi Graf selbst konnte nach einem Anfangsverdacht darlegen, nicht von den Machenschaften ihres Vaters gewusst zu haben.

PAUL SCHOCKEMÖHLE: Als Springreiter galt Schockemöhle als einer der Weltbesten. Bei der Steuererklärung blieb er an legalen Hürden hängen. 1996 verurteilte ihn ein Gericht wegen Steuerhinterziehung zu elf Monaten Gefängnis auf Bewährung. Außerdem musste Schockemöhle dem Finanzamt 22,6 Millionen Mark Steuern nachzahlen. Der Springreiter und Geschäftsmann hatte Geld über Stiftungen in Liechtenstein vor dem deutschen Fiskus versteckt.

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