Verkaufsverbot

Red-Bull-Cola aus dem Regal verbannt

23.05.2009

Mehrere deutsche Bundesländer haben über das Produkt ein Verkaufsverbot verhängt. In dem Getränk waren Kokainspuren gefunden worden.

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© red bull
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Nach dem Fund von Kokainspuren im Cola von Red Bull haben die Lebensmittel-Aufsichtsbehörden mehrerer deutscher Bundesländer das Getränk aus dem Verkehr gezogen. Nach Hessen und Nordrhein-Westfalen betätigten auch Thüringen und Rheinland-Pfalz ein Verkaufsverbot. In Baden-Württemberg dagegen bleibt das Cola vorerst in den Regalen. Unterdessen hat auch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit Proben des Getränks in Österreich gezogen.

Prüfung in Österreich
"Wir sind informiert worden und gehen der Sache nach", heißt es aus der AGES. Man hat bereits Proben des Cola gezogen, diese werden derzeit untersucht. Die Resultate könnten zum Wochenbeginn vorliegen.

"Nicht gesundheitsgefährdend"
"Die Cola ist nicht gesundheitsgefährdend, aber sie verstößt gegen Lebensmittelrecht", ließ das Thüringer Gesundheitsministerium wissen. Auch wenn die nachgewiesene Substanz unbedenklich sei, handle es sich rechtlich bei dem Getränk um kein Lebensmittel, sondern ein Betäubungsmittel. Baden-Württemberg will zunächst keine Konsequenzen ziehen.

Reste vom Cocablatt
Das nordrhein-westfälische Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit hatte ein Gutachten zum Cola erstellt und Spuren von Kokain gefunden, die offensichtlich von einem dekokainierten Cocablatt-Extrakt stammen. Damit sei das Cola kein Lebensmittel mehr, sondern falle unter das Betäubungsmittelgesetz, hieß es auch von Seiten des Bundesverbraucherschutzministeriums.

Red Bull wehrt sich
Red Bull wehrt sich gegen das Verkaufsverbot. "Dekokainierte Cocablatt-Extrakte werden weltweit als Aroma in Lebensmitteln eingesetzt", teilte das Unternehmen mit. Red Bull Cola sowie andere Lebensmittel, die Cocablatt-Extrakte enthielten, gälten sowohl in der EU als auch in den USA als unbedenklich und verkehrsfähig.

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