Deutschland

Staatsanwaltschaft untersucht Porsche-Einstieg bei VW

20.11.2006

Die deutsche Börsen-Aufsicht erstattete Anzeige wegen Verdachts auf Insiderhandel: Verkauf von 21.700 Porsche-Aktien kurz vor Kurssturz.

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© AP
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Wegen des Verdachts auf Insiderhandel nimmt die Frankfurter Staatsanwaltschaft den spektakulären Einstieg von Porsche bei VW vor einem Jahr unter die Lupe. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens werde geprüft, bestätigte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Hintergrund ist eine Anzeige der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Porsche-Aktien verloren 11 Prozent
Porsche-Aktien verloren nach einer Pflichtmitteilung vom 25. September 2005, in der Sportwagenbauer die Beteiligung an VW angekündigt hatte, gut elf Prozent. Eine Frankfurter Vermögensverwaltungsgesellschaft soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt kurz vor dem Kurssturz an zwei Tagen insgesamt rund 21.700 Porsche-Aktien verkauft haben.

Geprüft werde nun, ob die Ad-hoc-Mitteilung geeignet gewesen sei, zwangsläufig negativ auf den Aktienkurs von Porsche zu wirken, sagte die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft Doris Möller-Scheu. Erst dann gehe es um die Frage, wer Insiderkenntnisse gehabt haben könnte.

Verbindungen zur VW-Führung
Wie die "Wirtschaftswoche" unter Berufung auf Ermittlerkreise berichtete, soll es enge und vielfältige Querverbindungen zwischen dem Geldverwalter und der VW-Führung geben. Die Asset-Management-Gesellschaft seien Teil eines ausländischen Finanzkonzerns, dessen Investmentbanker VW beraten hätten.

Nach Angaben der BaFin-Sprecherin Anja Neukötter hat die Wertpapieraufsicht Anhaltspunkte, dass Betroffene über Insiderwissen verfügten. Es habe Auffälligkeiten beim Handel mit Porsche-Aktien gegeben. Nähere Details nannte sie nicht.

Mögliche Schadenersatzklagen
Nach Einschätzung des Münchner Rechtsanwaltes und Kapitalmarktexperte Franz Braun könnten mögliche Insidergeschäfte mit der Porsche-Aktie Schadenersatzklagen von Anlegern nach sich ziehen. Der Anwalt sagte den "Stuttgarter Nachrichten", geschädigt könnten Porsche-Aktionäre sein, die ihre Papiere kurz vor Bekanntgabe der Einstiegspläne des Stuttgarter Sportwagenherstellers im vergangenen Jahr gekauft hätten.

Leck in Wolfsburg?
Obwohl für die Veröffentlichung Porsche zuständig gewesen sei, könnten sich mögliche Klagen eher gegen VW richten, wurde Braun weiter zitiert. Falls die Information, die zu unzulässigen Aktienverkäufen einer Vermögensverwaltungsgesellschaft geführt habe, nicht über Porsche, sondern über VW geflossen sei, liege die Verantwortung für das Leck in Wolfsburg.

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