Atomic-Causa

Stadler wegen übler Nachrede verurteilt

11.03.2008

Wegen seiner Aussage zum Atomic-Konkurs im ORF wurde Ewald Stadler wegen übler Nachrede zu einer Strafe von 4.800 Euro verurteilt.

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© APA/Robert Jaeger
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Der Nationalratsabgeordnete und Ex-Volksanwalt Ewald Stadler ist am Dienstag wegen seiner Äußerungen in einer ORF-Sendung 2004 zum Atomic-Konkurs wegen übler Nachrede zu 4.800 Euro unbedingt verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Stadler geht in Berufung
Das Gericht hat seine Vorwürfe gegenüber den beiden Privatanklägern, dem Konkursrichter Gregor Sieber und dem Masseverwalter Karl Ludwig Vavrovsky, als nicht erwiesen erachtet. Die Aussagen Stadlers seien auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es im mündlich verkündeten Urteil. Sein Anwalt Michael Rami hat Berufung angemeldet.

Vorwurf der mutwilligen Zerstörung
Stadler hatte in seiner Zeit als Volksanwalt den beiden Juristen vorgeworfen, dass sie durch ihr Zusammenwirken ein österreichisches Paradeunternehmen mutwillig zerstören wollten und das Ski-Unternehmen unter Preis verkauft hätten. Auch sein Wechsel in den Nationalrat, der Stadler Immunität gewährte, konnte den seit 2005 anhängigen Prozess nicht aufhalten: Er wurde Ende 2006 vom Parlament ausgeliefert. Richterin Brigitte Zeilinger sah in den massiven Vorwürfen Stadlers gegenüber den beiden Privatanklägern, aber auch der Justiz insgesamt - Stadler sprach von einem "Justizskandal" - ein schweres Verschulden.

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