Urteile

Vier Schuldsprüche im AMIS-Prozess

19.12.2007

Im Prozess um den ehemals größten Finanzdienstleister Österreichs, AMIS, wurden am Donnerstag alle vier Angeklagten in erster Instanz schuldig gesprochen.

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Die beiden Hauptangeklagten, Dietmar Böhmer und Harald Loidl, wurden wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu unbedingten Freiheitsstrafen von je fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, Thomas Mitter wegen Beitrags zum Betrug zu dreieinhalb Jahren.

Angeklagte nahmen Urteile an
Darüber hinaus wurde Mitter wegen Abgabenhinterziehung zu einer Geldstrafe von einer Mio. Euro verurteilt. Der vierte Angeklagte, Alban Kuen, wurde wegen Abgabenhinterziehung zu einer Geldstrafe von 53.000 Euro verurteilt, vom Betrugsvorwurf wurde er freigesprochen. Alle vier Angeklagten verzichteten auf Rechtsmittel und nahmen die Strafe an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil wurde am neunten Prozesstag nach einer rund zweistündigen Beratung des Schöffensenates gefällt.

Geständnisse strafmildernd
Die maximale Strafdrohung lag für die vier Angeklagten bei 10 Jahren Haft. Bei Böhmer und Loidl wurde das halbe Jahr U-Haft in Venezuela wegen der dortigen harten Haftbedingungen im Ausmaß von eins zu drei angerechnet. "Von unserem Empfinden her hätten Sie sechseinhalb Jahre Haft verdient", sagte Richterin Daniela Setz-Hummel zu den Urteilen für Böhmer und Loidl. Die Geständnisse wurden strafmildernd gewürdigt. Böhmer und Loidl waren nach Venezuela geflüchtet und dort im Dezember 2005 festgenommen worden, nach einem halben Jahr in venezolanischen Gefängnissen wurden sie nach Österreich ausgeliefert, wo sie seitdem in U-Haft saßen.

15.000 Geschädigte
Der Schaden für die über 15.000 AMIS-Anleger in Österreich und Deutschland beläuft sich auf rund 65 Mio. Euro. Zahlreiche Geschädigte hatten sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen. Rund 20 Anwälte der Anleger und etwa 30 Zuseher verfolgten Donnerstagabend die Urteilsverkündung. Für den Prozess war eigens ein Konferenzsaal im Wiener Austria Center um 96.000 Euro angemietet und zum Gerichtssaal umfunktioniert worden, der große Andrang von Zusehern blieb aber aus.

Lügen-Konstrukt
Dietmar Böhmer, Harald Loidl und Thomas Mitter seien wie in einem "Höhenkoller" ohne Bezug zu Geld gewesen, erklärte Richterin Setz-Hummel. Das AMIS-System hätte wohl nur mit einem Lottogewinn gerettet werden können, aussteigende Anleger wurden als "Lockvögel" genutzt und voll ausbezahlt, um andere Anleger im falschen Glauben über die Sicherheit ihrer Gelder zu lassen. Hätte man die früh aussteigenden Anleger nur mit den tatsächlichen Anteilen bezahlt, hätte es eine Stornierungswelle gegeben.

Staatsanwalt Georg Krakow mahnte in seinem Schlussplädoyer alle Anleger zur Vorsicht: Sie sollten ihren Finanzberatern "Löcher in den Bauch" fragen und alle Versprechen kritisch hinterfragen. Die Verteidiger der Angeklagten hatten in ihren Plädoyers insbesondere auf die prozessverkürzenden Geständnisse hingewiesen.

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