Nicht rechtens

VKI klagt gegen mobilkom-AGB

27.03.2008

Weil die mobilkom austria ihre AGBs so geändert hat, dass das Sonderkündigungsrecht ausgehebelt wurde, hat sie nun eine Klage am Hals.

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© mobilkom austria
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Der Verein für Konsumenteninformation VKI reicht gegen die AGB der mobilkom austria Klage ein. Auslöser ist das nicht vorhandene außerordentliche Kündigungsrecht für Mobilfunkkunden.

Die mobilkom, die sich nur als Sündenbock sieht, hatte bis zum 26. März Zeit auf die Streichung des Sonderkündigungsrechts zu reagieren. man ließ die Frist aber verstreichen. Jetzt kommt der Fall vor das Handelsgericht in Wien. Es besteht die Möglichkeit, dass das Verfahren bis zum obersten Gerichtshof geht.

Von Seiten der mobilkom hieß es, dass der Passus rechtens sein. Es gebe bisher keine Beschwerden von Seiten der Kunden. Man sieht sich ohnehin als Sündenbock der Branche. Der VKI erklärt die Anzeige damit, dass die AGB die schlimmste der Mobilfunkbrache sind.

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