Frechheit

VKI-Test: Betrug beim Wurstkauf

25.04.2008

Beim Kauf von Wurstwaren wird das Verpackungsmaterial ausnahmslos - und illegal - mitgewogen.

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Das hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozial- und Konsumentenschutzministeriums erhoben. Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger (S) forderte am Freitag im ORF-Magazin "Konkret" den Handel auf, Verpackungsmaterial im Feinkostbereich nicht mit auf die Waage zu legen und sprach sich außerdem für eine Klarstellung des Eich- oder Preisauszeichnungsgesetzes aus, teilte der ORF am Freitag mit.

Tests in 50 Geschäften
Bei dem VKI-Test wurde in 50 Geschäften im Raum Wien je 100 Gramm Extrawurst und Prosciutto gekauft, um herauszufinden, ob beim Einkauf die Tara-Taste der Waage nach Auflegen des Verpackungsmaterials und vor Auflegen der Ware gedrückt wird. In allen 50 Fällen wurde das Verpackungsmaterial dem Kunden mit in Rechnung gestellt - das machte je nach Produkt fünf bis sechs Prozent des Gesamtpreises aus. "Das ist eine unredliche Praxis, die abzustellen ist", sagte Buchinger in der ORF-Sendung.

Bis zu 18 Cent für Papier
Beim Kauf von 100 Gramm Extrawurst bekommen die Konsumenten laut der Erhebung durchschnittlich 95 Gramm Wurst und fünf Gramm Verpackungsmaterial. Die Kosten des Papiers belaufen sich daher auf durchschnittlich fünf Cent, im Extremfall bezahle man dafür 18 Cent. Beim teureren Prosciutto erhält man im Durchschnitt 94 Gramm Ware und sechs Gramm Verpackung. Das Wurstpapier kostet also durchschnittlich 18 Cent, wobei bis zu 44 Cent zu bezahlen waren.

Unklare Rechtslage
Buchinger forderte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) zum Handeln auf: "Ich habe einen Brief geschrieben an den Wirtschaftsminister, der die Macht über das Preisauszeichnungsgesetz oder über das Eichgesetz hätte, diesen unredlichen unverständlichen Vorgehensweisen einen Riegel vorzuschieben." Österreich hinke Deutschland, das in diesem Punkt eine klarere gesetzliche Regelung habe, hinterher.

Rechtlich liege dieser Bereich in einer Grauzone. Buchinger: "Man kann auf Basis der derzeitigen Rechtslage der Meinung sein, dass es nicht korrekt ist, wie vorgegangen wird, weil es ja eine Nettopreisauszeichnungspflicht gibt. Aber um alle Unklarheiten zu beseitigen, wäre es günstig, entweder das Eichgesetz oder das Preisauszeichnungsgesetz eindeutig klarzustellen." Mitwiegen oder Mitbezahlen des Verpackungsmaterial sei nicht erlaubt.

Das Ministerium riet den Konsumenten, beim Wurstkauf im Geschäft vom Verkaufspersonal zu verlangen, das Verpackungsmaterial nicht mitzuwiegen. Alle Waagen haben dafür die sogenannte Tara-Taste.

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