Meinl versus Justiz

"Vorgutachten enthält 72 falsche Fakten"

07.05.2009

In dem Papier, das Meinls U-Haft begründet, finden sich zahllose Behauptungen, sagen seine Anwälte.

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© APA/ Artinger
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Mehr als ein Monat nach seiner Festnahme hat Julius Meinl ein Exemplar jenes 25-seitigen, als Vorgutachten bezeichneten Dokuments erhalten, das die wesentlichen Gründe für die Festnahme und die Verhängung der Untersuchungshaft enthält. Dieses Vorgutachten enthält mindestens 72 nachweislich unrichtige Fakten und Behauptungen, heißt es nun aus dem Hause Meinl.

Keinerlei Beweise
Darüber hinaus soll das Vorgutachten zahlreiche rechtliche und sonstige Wertungen enthalten, aber keinerlei Beweise, es soll sich nur ganz allgemein auf gesichtete Dokumente berufen und auf von den Beschuldigten vorgebrachte Argumente und Beweismaterialien in keinster Weise eingehen.

Gutachter abgelehnt
Julius Meinl und andere Beschuldigte haben vor etwa knapp einem Monat einen Ablehnungsantrag gegen den Sachverständigen Thomas Havranek wegen Befangenheit und mangelnder Qualifikation - Havranek ist für die Themenbereiche Bürowesen, eingeschränkt auf Sicherheitsmanagement, Compliance und Corporate Governance, sowie Steuerwesen befähigt - gestellt; dieser wurde von der Staatsanwaltschaft ohne Angabe von Gründen abgelehnt.

Richtigstellung in Arbeit
Die Anwälte von Julius Meinl erarbeiten derzeit eine Richtigstellung, dieser würden im Gegensatz zum Vorgutachten auch unzweifelhafte Beweismittel beigefügt, so der Meinl-Sprecher.

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