Meinl versus Justiz
"Vorgutachten enthält 72 falsche Fakten"
07.05.2009
In dem Papier, das Meinls U-Haft begründet, finden sich zahllose Behauptungen, sagen seine Anwälte.
Mehr als ein Monat nach seiner Festnahme hat Julius Meinl ein Exemplar jenes 25-seitigen, als Vorgutachten bezeichneten Dokuments erhalten, das die wesentlichen Gründe für die Festnahme und die Verhängung der Untersuchungshaft enthält. Dieses Vorgutachten enthält mindestens 72 nachweislich unrichtige Fakten und Behauptungen, heißt es nun aus dem Hause Meinl.
Keinerlei Beweise
Darüber hinaus soll das Vorgutachten zahlreiche
rechtliche und sonstige Wertungen enthalten, aber keinerlei Beweise, es soll
sich nur ganz allgemein auf gesichtete Dokumente berufen und auf von den
Beschuldigten vorgebrachte Argumente und Beweismaterialien in keinster Weise
eingehen.
Gutachter abgelehnt
Julius Meinl und andere Beschuldigte haben
vor etwa knapp einem Monat einen Ablehnungsantrag gegen den Sachverständigen
Thomas Havranek wegen Befangenheit und mangelnder Qualifikation - Havranek
ist für die Themenbereiche Bürowesen, eingeschränkt auf
Sicherheitsmanagement, Compliance und Corporate Governance, sowie
Steuerwesen befähigt - gestellt; dieser wurde von der Staatsanwaltschaft
ohne Angabe von Gründen abgelehnt.
Richtigstellung in Arbeit
Die Anwälte von Julius Meinl erarbeiten
derzeit eine Richtigstellung, dieser würden im Gegensatz zum Vorgutachten
auch unzweifelhafte Beweismittel beigefügt, so der Meinl-Sprecher.