26. Februar 2010 09:14
Das deutsche Bundeskartellamt hat nach Beschwerden von Verbrauchern eine
Untersuchung der neuen Nutzerrichtlinien beim Internet-Auktionshaus eBay
eingeleitet. Ebay verpflichtet seit Donnerstag mehr Verkäufer, auch den
konzerneigenen Bezahldienst
PayPal als Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Das Bundeskartellamt prüft,
ob das Internet-Unternehmen dadurch einen Wettbewerbsverstoß begeht. Die
Untersuchungen seien aber fernab von jeglichen Verfahren und noch in einem
sehr frühen Stadium, sagte Kay Weidner, Sprecher des Kartellamts.
Erste Reaktion von eBay
EBay teilte mit, man begrüße die
Möglichkeit, mit dem Bundeskartellamt in Dialog zu treten. Das Unternehmen
sei bereits vor dem Start der neuen Regelungen in Kontakt mit der Behörde
getreten, hieß es. Aus Sicht von Ebay profitieren kleine und
Gelegenheitsverkäufer von den neuen Bestimmungen. Die sichere
Zahlungsmethode solle das Vertrauen der Käufer erhöhen und die Angebote
attraktiver machen.
Neue Regeln
Seit Donnerstag verpflichtet Ebay alle Verkäufer mit
weniger als 50 Bewertungspunkten, optional auch Paypal als Zahlungsweg
anzubieten. Dies betrifft vor allem private Anbieter und Gelegenheitsnutzer.
"Unsere Untersuchungen zeigen, dass die Anzahl schlechter Kauferfahrungen
bei Angeboten von Verkäufern mit weniger als 50 Bewertungspunkten doppelt so
hoch liegt wie durchschnittlich auf dem Ebay-Marktplatz", argumentierte das
Unternehmen. Viele Käufer vermieden es deshalb, Waren von
Gelegenheits-Verkäufern zu ersteigern. Mit der optionalen
Zahlungsabsicherung über Paypal würden die Angebote für Käufer jetzt
wesentlich attraktiver.
EBay verdient bei jedem PayPal-Verkauf mit
Kritiker befürchten
allerdings Nachteile und steigende Kosten für kleine Händler. Bei der
Nutzung von Paypal entstehen den Online-Verkäufern
zusätzliche Gebühren. "Die immer wieder angeführten Gebühren in Höhe von 3,9
Prozent vom Verkaufspreis entstehen aber nur bei Verkäufen ins europäische
Ausland", sagte Maike Fuest von eBay. Innerhalb von Europa würden für die
Zahlung über Paypal 1,9 Prozent des Verkaufspreises fällig.
Die Beschwerden beim Bundeskartellamt hatten sich dennoch gehäuft. "Für uns
ist jede Beschwerde Anlass, uns eine Sache anzusehen", sagte Weidner. Die
Behörde gehe aber davon aus, dass es keinen Anlass für ein formelles
Verfahren geben wird. 2008 hatte das Bundeskartellamt bereits die damals
erweiterte Paypal-Pflicht für gewerbliche Händler geprüft, jedoch keine
weiteren Schritte eingeleitet.