01. Februar 2010 21:47
Das Verhandlungsverzeichnis des Wiener Landesgerichts für Strafsachen weist
für kommenden Donnerstag emsigen Betrieb der Justiz aus: Um 9.00 Uhr
beginnen gleich acht Prozesse, um 9.10 Uhr ein weiterer wegen eines
Drogendelikts, um 9.30 Uhr wird ein schwerer Betrug verhandelt – insgesamt
werden am 4. Februar laut offiziellem Programm 32 Verfahren aufgerufen.
Insider wissen: Es sind sogar 33. Denn ein Prozess fehlt im präsidialen
Papier – und durch wundersame Fügung ist es just der spektakulärste: Um 9.15
Uhr wird in Saal 204 gegen Rainhard Fendrich wegen mutmaßlicher falscher
Zeugenaussage verhandelt.
Von den Schatten der Vergangenheit eingeholt
Dass der Termin
nicht aufscheint, ist wohl kaum ein Flüchtigkeitsfehler der sonst so
sorgsamen Justiz. Wahrscheinlicher schon, dass dem Sänger, Musiker und
Entertainer 20 Tage vor seinem 55. Geburtstag diskret die Peinlichkeit
erspart werden sollte, nicht auf einer Bühne im Blitzlichtgewitter zu
stehen, sondern vor Richterin Patrizia Kobinger-Böhm.
Doch vor dem Gesetz gilt der Gleichheitsgrundsatz. Und so kommt auch
Fendrich nicht herum, sich öffentlich einer Vergangenheit zu stellen, die
ihn drei Jahre nach seinem Koks-Skandal einholt. Im Dezember 2006 wurde der
Künstler zu einer Geldstrafe von 37.500 Euro verurteilt, weil er die Nase
über viele Jahre hinweg in Kokain gesteckt („Ich habe einen Ferrari
versnifft“) und die weiße Unterhaltungsdroge auch an Freunde weitergegeben
hat.
Strafdrohung: Bis zu
drei Jahre Haft
Während der
Ermittlungen stand Fendrich unter Druck. Und laut Staatsanwaltschaft könnte
er da Probleme mit dem Rückgrat bekommen haben (es gilt die
Unschuldsvermutung). Denn bei Einvernahmen soll er einen Szene-Gastronomen
als Dealer belastet haben. Als der prompt ein Verfahren bekam, entlastete
ihn Fendrich überraschend im Zeugenstand.
Überdies soll der Entertainer damals als Polizeispitzel Punkte gesammelt
haben. Als die Ermittler das durchdringen ließen, revanchierte sich Fendrich
mit einem Korruptionsvorwurf, der allerdings nicht hielt. Resultat: Verdacht
der falschen Zeugenaussage in zwei Fällen. Theoretische Strafdrohung: bis zu
drei Jahre Haft. Fendrich-Anwalt Harald Karl sagt: „Natürlich wird sich mein
Mandant nicht schuldig bekennen.“ Falls er erscheint. Am 10. Dezember musste
der Prozess verschoben werden – wegen plötzlicher Erkrankung des
Angeklagten.