Wien

12 Jahre Haft für Serien-Vergewaltiger

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29-Jähriger wird in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Zu zwölf Jahren Haft ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht ein 29-jähriger Mann verurteilt worden, der den Feststellungen des Schöffensenats (Vorsitz: Andreas Böhm) zufolge zwischen März 2009 und Dezember 2012 in der Bundeshauptstadt vier Frauen überfallen und vergewaltigt hatte. Darüber hinaus wurde Mustafa A. in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil ihn der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer als derartig gefährlich einstufte, dass ihm die - zeitlich unbegrenzte - Unterbringung im Maßnahmevollzug geboten schien.

Mustafa A. war nächtens regelrecht auf die Jagd nach langhaarigen, blonden Frauen gegangen, die ihm in der U-Bahn bzw. in der Nähe von U-Bahn-Stationen auffielen und die er ansprach, indem er beispielsweise um eine Zigarette bat. Nach teilweise mehrminütigen Gesprächen attackierte er seine Opfer, wobei laut psychiatrischem Gutachten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit psychopathologischen und dissozialen Merkmalen "ein wesentlicher Faktor für dieses Verhalten waren", so Dantendorfer. Dem Psychiater zufolge wäre bei Mustafa A. "ohne langfristige Betreuung das Risiko auf Begehung neuerlicher Sexual-Straftaten sehr, sehr hoch".

Die Anklage hatte insgesamt sechs teils versuchte, teils vollendete Vergewaltigungen und drei Fälle von sexueller Belästigung umfasst. Von zwei Vergewaltigungen wurde Mustafa A. freigesprochen, weil ihn die betreffenden Frauen nicht mit Sicherheit wiedererkannt hatten. Bei den inkriminierten Belästigungen reichte die Beweislage nicht für Schuldsprüche aus.

Brutale Vorgehensweise
Für die erwiesenen Vergewaltigungen erschien dem Schöffensenat die verhängte zwölfjährige Haftstrafe angemessen, weil Mustafa A. mehrfach "sehr brutal" vorgegangen sei und nur das zugegeben habe, "was man ihm hieb- und stichfest nachweisen konnte. Ein reumütiges Geständnis war das nicht", erläuterte Richter Andreas Böhm.

In zwei Fällen war der Angeklagte von DNA-Gutachten eindeutig belastet worden. Eine weitere Frau, die sich nach der Festnahme des 29-Jährigen zunächst unsicher gewesen war, ob dieser jener Mann war, der sie im März 2009 in der Nähe des Westbahnhofs überfallen hatte, identifizierte ihn während des Ermittlungsverfahrens bei einer Gegenüberstellung. Sie war gegen 4.00 Uhr auf dem Nachhauseweg von einem Unbekannten angesprochen worden. Weil sie die Avancen des Mannes zurückwies, der sich ihr körperlich nähern wollte, wurde dieser gewalttätig. Er zerrte sie in ein Abbruchhaus und versuchte sie dort zu vergewaltigen.

Weil sie Widerstand leistete, prügelte der Täter mit äußerster Brutalität auf sie ein: Die junge Frau erlitt eine Schädelprellung, eine Nasenbeinfraktur sowie einen Bruch des linken Sprunggelenks. Außerdem schlug er ihr einen Zahn aus.

Opfer verübte Selbstmordversuch
Besonders fatal waren die Folgen für eine zum Tatzeitpunkt erst 17-jährige Gymnasiastin, die dem Vergewaltiger im März 2011 in die Hände fiel. Wie die psychiatrische Sachverständige Gabriela Wörgötter in einem Gutachten ausführte, trat bei dem Mädchen infolge der erlittenen Vergewaltigung eine posttraumatische Belastungsstörung auf, die sich zu einer Anpassungsstörung entwickelte. Die AHS-Schülerin, die knapp vor der Matura stand, musste die Schule abbrechen und ihren Traum, sich zur Volksschullehrerin ausbilden zu lassen, begraben. Flashbacks, schwere Schlafstörungen und "Ängste in vollem Ausmaß" - so die Sachverständige - plagten die junge Frau. Sieben Monate nach dem Missbrauch verübte sie einen Selbstmordversuch, "der nach meiner Einschätzung in nicht zu vernachlässigendem Zusammenhang mit diesem Ereignis steht", gab Wörgötter zu Protokoll.

Die psychischen Folgen dieser Tat stufte die Expertin als schwere Körperverletzung ein. Die inzwischen 20-Jährige, die nun eine Lehre als Sekretärin absolviert, hatte in Mustafa A. ihren Peiniger identifiziert, indem sie sich im Beisein ihres Rechtsvertreters Wolfgang Moser als Zuhörerin in die Verhandlung setzte. Anhand der Stimme und der Hände des Angeklagten gelangte sie zur zweifelsfreien Überzeugung, dass sie dem Täter gegenübersaß.

Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt Anfang September nur jene beiden Fälle zugegeben, bei denen er am Tatort bzw. am Körper seiner Opfer seine genetischen Spuren hinterlassen hatte. Er sei damals "betrunken, stark betrunken" gewesen. Seine Absicht sei es gewesen, "eine Freundschaft herzustellen". In den restlichen Fällen stellte er seine Täterschaft in Abrede.

Zur Festnahme des Sexualverbrechers war es gekommen, nachdem die Polizei Ende Dezember 2012 Fotos aus den Überwachungskameras der Wiener Linien veröffentlicht hatte. Anhand dieser Aufnahmen konnte der gesuchte Serien-Täter identifiziert werden. Mustafa A. hatte daraufhin versucht, sich in die Türkei abzusetzen, konnte aber auf Basis eines Europäischen Haftbefehls an der ungarisch-rumänischen Grenze aufgegriffen werden.

Die Strafe, die an der Obergrenze des gesetzlich vorgegebenen Strafrahmens von fünf bis 15 Jahren lag, ist nicht rechtskräftig. Mustafa A. meldete dagegen umgehend Rechtsmittel an.

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