16. Juli 2011 19:35
Beim Lokalaugenschein hatte Konstantin K. ausgepackt
. Der 19-Jährige schiebt alle Schuld (und die Tathandlung an sich) seinem Vater Klaus zu. Der Maturant will ein Mord-Komplize wider Willen gewesen sein. Wie berichtet, plädiert sein Anwalt Farid Rifaat auf „entschuldigenden Notstand“, da sein Mandant in einer totalen Abhängigkeit zu seinem Vater stand, der ihm mit dem Messer am Hals gedroht haben soll: „Da bist fällig, wenn du mir nicht hilfst!“ Ob der Bursche – der Zeit seines Lebens von Klaus K. wie ein Hund behandelt worden sein will – tatsächlich keine andere Möglichkeit hatte, als seinem Vater bedingungslos zu folgen, anstatt etwa die Polizei zu alarmieren, muss jetzt ein Gutachter feststellen. Die Staatsanwaltschaft Wels hat psychologische Atteste der beiden Verdächtigen in Auftrag gegeben.
14-jährige Paulina ist tot
© APA/Zeppelzauer
Hier wurde die Leiche gefunden
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Paulinas toter Körper wird zur Obduktion abtransportiert
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Paulinas toter Körper wird zur Obduktion abtransportiert
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Paulinas toter Körper wird zur Obduktion abtransportiert
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Gedenken am Fundort der Leiche
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Gedenken am Fundort der Leiche
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Gedenken am Fundort der Leiche
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Trauer in Paulinas Schule
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Wagen des Stiefvaters
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Haus des Stiefvaters
Messer an Kehle
Konstantins Anwalt Farid Rifaat unterstreicht: „Der Bub konnte nicht mehr klar denken, er hat sich vor seinem Vater gefürchtet und hatte nach der Sache mit dem Messer Todesangst.“
Ein „entschuldigender Notstand“ (§10StGb) würde darauf hinauslaufen, dass Paulinas Stiefbruder ohne Strafe davonkommen könnte – obwohl er das Auto fuhr, mit dem das Mädchen entführt wurde; obwohl er nicht eingriff, als sein Vater mit der Taschenlampe zuschlug und Paulina erwürgte, obwohl er die blutigen Autositze verstecken und auch mithalf, die Leiche zu verscharren. Rifaat: „Konstantin begreift langsam, was passiert ist. Er bereut zutiefst. Es geht ihm miserabel.“
Ein einziger Punkt indes könnte die Verteidigungsstrategie zertrümmern. Angeblich plante Klaus K. den Rache-Mord (der sich gegen seine Ex-Frau richtete, der er das Liebste nehmen wollte) bereits seit Februar. Konnte der Bub tatsächlich ein halbes Jahr (!) nichts anderes unternehmen, als am Ende mitzuhelfen? Es gilt die Unschuldsvermutung.
Stimmen im Kopf sollen den Befehl zum Mord an Paulina gegeben haben
So sehr die Hinterbliebenen die Aussagen von Konstantin schmerzen – noch wütender macht sie die Verantwortung des mutmaßlichen Haupttäters Klaus K. Der 48-Jährige – es gilt die Unschuldsvermutung – will offensichtlich auf Geisteskrankheit plädieren. Seit der Trennung von Paulinas Mutter Claudia will er Stimmen im Kopf gehört haben, die ihm befohlen haben, „etwas zu tun“.
Die Verteidigung des Fernfahrers wird allerdings erschüttert. Die Polizei habe Hinweise, dass es Sex-Attacken gegen die 14-jährige Stieftochter gegeben habe. So soll Klaus K. der schlafenden Paulina unter das Nachthemd gegriffen haben, weil er sie mit ihrer Mutter und seiner Gattin verwechselt habe. Daraufhin trennte sich die Ehefrau von ihm.
Berührender Abschied von Paulina
© APA/ Zeppelzauer
Berührender Abschied von Paulina
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Berührender Abschied von Paulina
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Berührender Abschied von Paulina
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Berührender Abschied von Paulina
1. Entführung am helllichten Tag, mit dem eigenen Ato, vor mehreren Zeugen.
2. Erschlagen mit einer Taschenlampe am Rücksitz des eigenen PKW.
3. Verscharren am eigenen Grundstück
4. Verstecken der blutigen Autositze am Straßenrand
5. Einer der Verdächtigen mit Unschuldsvermutung, stellt sich
6. Der Andere Unschuldsvermutling, flüchtet planlos
Solche Bestien sind eindeutig nicht NORMAL, im Sinne von menschlich und gehören Möglichkeit der Entlassung.in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, ohne
Die "angebliche" Geisteskrankheit des Vaters wird hoffentlich bei Gericht widerlegt, bei dem kann ich mir nur lebenslang vorstellen.
Daß der Anwalt versuchen muß, das Beste für seine(n) Klienten herauszuholen ist ja klar, aber ein "entschuldigender Notstand" ist wohl hoffentlich nicht realistisch, auch nicht in Österreich.
Denn erstens ist das kein Bub mehr, sondern ein 19 jähriger erwachsener und volljähriger junger Mann und zweitens ging dieser Tat ganz offensichtlich eine gewisse Planung voraus.
Drittens ist er immerhin ein Gymnasialabsolvent mit Matura, von dem man schon erwarten kann, daß er wusste was er da tat, bzw. wissen muss, daß das ein unentschuldbares Verbrechen ist mit weitreichenden strafrechtlichen Konsequenzen. Der rechtzeitige Gang zur Polizei wäre ihm imho serwohl zumutbar gewesen mit 19 Jahren. Wäre er viel jünger gewesen, hätte ich für diesen Anwaltsvorschlag noch eher "Verständnis".
Somit fände ich 20-25 Jahre für den Alten und mind. 8-10 Jahre für den Jungen schon ganz ok.
Dann haben dann nämlich beide genügend Zeit in Ruhe und ergiebig an Ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu arbeiten unter professioneller Anleitung.