17. März 2008 13:19
2007 gab es 657 Beschwerden, die Hälfte davon kam von Rekruten. Das geht aus
dem am Montag präsentierten Jahresbericht der parlamentarischen
Bundesheerbeschwerdekommission hervor. Diese Zahlen liegen im Schnitt der
letzten Jahre. 2006 wurden 664 Beschwerden bearbeitet, wobei 47 Prozent der
Meldungen von Rekruten kamen. Von weiblichen Soldaten kamen nur sieben der
657 Beschwerden.
Im Folgenden einige Auszüge aus dem am Montag präsentierten Jahresbericht
2007 der Bundesheer-Beschwerdekommission:
- Ein hochrangiger Beamter, der als Leitender eines Erprobungsschießens
eingeteilt war, drohte einem Offizier, ihm "die Eier abzuschneiden",
sollte das angeforderte Sanitätskraftfahrzeug nicht innerhalb von 30
Minuten auf der Schießbahn eintreffen.
- Im Rahmen eines dienstlichen Gesprächs sagte ein Kompaniekommandant zu
einem Charge: "Spucken Sie den Kaugummi aus und und steigen Sie
vom Randstein herunter, sonst brenne ich Ihnen eine drüber!"
Für den Fall, dass die Charge eine Beschwerde bei der Parlamentarischen
Bundesheer-Beschwerdekommission einbringen sollte, stellte der Offizier
eine Strafe in Aussicht.
- Nach dem ordnungsgemäßen Ablegen der Ausrüstung durch die Gruppe
verwendete ein Rekrut anstelle der Meldung "Erstes Glied
ausgerichtet!" scherzhaft die Worte "Erstes Glied zu kalt!"
Er wurde von seinem Gruppenkommandanten zurückgewiesen: "Sie
Volltrottel! Halten Sie die Klappe! Wenn Sie von mir eine bekommen, ist
Ihnen nicht mehr kalt, sondern heiß!"
- Soldaten im Auslandseinsatz wurden in Räumlichkeiten untergebracht, in
denen Holzwürmer von der Decke der Schlafräume fielen. Auch mit einer
behelfsmäßigen Deckensanierung durch Ausfüllen der Spalten und
Öffnungen in der Holzverkleidung mit Silikon und Schaumstoff bzw.
Abkleben kleinerer Spalten mit Klebeband konnte die Situation nicht
verbessert werden.
- Wegen eines tragischen Diagnoseirrtums sowohl eines Heeresvertragsarztes
als auch ziviler Ärzte wurde einem Gefreiten ein Hoden entfernt.
- Aus persönlichen Gründen untersagte ein ranghöherer Unteroffizier die
Anwesenheit eines weiblichen Unteroffiziers am Gang vor seiner Kanzlei.
Weiters reagierte er mit absichtlichem, lauten Zuschlagen der
Kanzleitüre und verweigerte der Soldatin die dienstlich erforderliche
Nutzung seiner Kanzlei.
- Anfragen zur Trageerlaubnis von "Unterlippenbärten" legte
ein zuständiger Sachbearbeiter nicht erlasskonform aus.
- Eine amtswegige Prüfung leitete die Kommission im Fall der auf der
Internet-Plattform "YouTube" aufgetauchten Nazi-Videos ein.
Auf den Video waren betrunkene Soldaten zu sehen, die im Stechschritt
und zum "Hitler-Gruß" gestreckter Hand marschieren und "Heil
Hitler" in die Kamera brüllen (oe24 hat berichtet). Ein Soldat war
laut dem Kommissionsbericht bereits vor Antritt des Grundwehrdienstes
nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden. Dass dieser trotzdem für den
Wehrdienst herangezogen wurde, löste bei der Beschwerdekommission "Befremden"
aus.