Tod auf A22: Prozess

Soldaten bekennen sich nicht schuldig

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Bei der Riesenkarambolage vor gut einem Jahr war eine Frau gestorben. Die Bundesheer-Übung könnte den Crash mitausgelöst haben.

Nach der tödlichen Massenkarambolage auf der A22 (Donauufer-Autobahn) am 22. Jänner 2009 bei Korneuburg sind am Montag ein Autofahrer und vier Bundesheer-Angehörige wegen fahrlässiger Tötung bzw. fahrlässiger Gemeingefährdung unter besonders gefährlichen Verhältnissen in Korneuburg vor Gericht gestanden. Die Soldaten bekannten sich eingangs nicht schuldig, der Pkw-Lenker gab die fahrlässige Tötung zu.

Sicherheitsabstand nicht eingehalten
Staatsanwalt Friedrich Köhl führte aus, dass zum Unfallzeitpunkt am Abend auf dem Truppenübungsplatz Korneuburg eine Ausbildungsübung stattgefunden hatte, in deren Zug Nebelgranaten im Abstand von etwa 110 Metern zur Autobahn geworfen wurden. In jenem Bereich, wo dadurch laut Köhl eine Sichtbehinderung auftrat, kam es zu einem Unfall. Der in Korneuburg angeklagte Autofahrer stieß gegen den Pkw einer Tschechin, die dabei zu Tode kam. Insgesamt waren sieben Fahrzeuge in die Karambolage verwickelt.

Der Vorwurf an das Bundesheer richte sich dahin, dass der Sicherheitsabstand zur A22 nicht eingehalten wurde. Der Pkw-Lenker sei angesichts der Verhältnisse zu schnell unterwegs gewesen. Die Anwälte der Soldaten (Übungsleiter, Korporal und zwei Unteroffiziere) verwiesen im Wesentlichen darauf, dass Bodennebel aufgetreten war. Im Straßenverkehr gelte die Grundregel des Fahrens auf Sicht.

Plötzlich war eine Wand da
Einer natürlichen Ursache der Sichtbehinderung widersprach Manfred Ainedter, Verteidiger des Autofahrers, unter Hinweis auf Zeugenaussagen, wonach plötzlich eine "Wand" da war. Er räumte allerdings ein, dass sein Mandant mit relativ überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei, ohne die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten.

Er wisse alles über Nebelhandgranaten, erklärte der angeklagte Oberleutnant (46), Ranghöchster der vier Bundesheer-Angehörigen. Die Sicherheitsbestimmungen zum Gebrauch orientierten sich an der toxischen Wirkung. Die Nebelhandgranaten hätten eine geringe Wirkung von 25 Metern. An jenem Abend sei es windstill bzw. ein Luftzug mit 0,5 km/h kaum wahrnehmbar gewesen. Beim geplanten Einsatz von drei Stück sei nicht zu erwarten gewesen, dass in 100 Metern Entfernung Nebel entstehen könne, betonte der 46-Jährige. Es habe auch nie einen Vorfall gegeben.

Sicherheit oberstes Gebot
Zwölf Leute waren bei der Nachtlehrvorführung dabei. Bei der Befehlsausgabe habe niemand Bedenken bezüglich der - geringen - Entfernung des Platzes zur Autobahn geäußert. Drei Tage vor der Übung habe er sich vom Drittangeklagten (24) den geplanten Ablauf schildern lassen. Demnach sollten drei Granaten hintereinander und dann nach einer Pause zwei weitere gezündet werden.

Richter Gernot Braitenberg-Zennenberg machte in seiner Befragung deutlich, dass Sicherheit das oberste Gebot bei Waffenübungen sei. Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand betrage 300 Meter - keine Stelle auf dem gesamten Truppenübungsplatz sei so weit von der Autobahn entfernt. Einer der Übungsteilnehmer (40) gab an, die Vorschriften bzw. auch Wirkung von Nebelhandgranaten damals nicht gekannt zu haben. In den Ablauf sei er nicht eingewiesen gewesen, die Entfernung zur A22 war ihm nicht bekannt. Der Übungsplaner meinte, dass an jenem Abend noch während des Abendessens in der Kaserne leichter Nebel von der Donau herangezogen sei. Nach seiner Einschätzung hatte am Gelände ein ganz leichter Luftzug geherrscht.

Drei Gutachter geladen
Der beschuldigte Pkw-Lenker (64) war an jenem Abend auf dem mittleren von drei Fahrstreifen mit - nach seinen Angaben - 100 bis 130 km/h unterwegs gewesen. Die Fahrbahn war trocken, als sich plötzlich vor ihm eine Nebelwand aufgetan habe. Er habe eine Vollbremsung eingeleitet und sei gegen die Leitschiene gekracht.

In der Folge schilderten einige Zeugen bzw. an der Kollision Beteiligte, dass sie angesichts plötzlichen Nebels bremsten. Eine Frau sprach von einer "schwarzen" Wand. In der für einen Tag anberaumten Hauptverhandlung waren weiters drei Gutachter - aus den Bereichen Kfz-Sachverständiger, Gerichtsmedizin und Meteorologie - geladen.

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