31. Juli 2010 17:49
Die Identität des verbrannten Mordopfers von Nickelsdorf ist geklärt: Bei
der Toten handelt es sich um eine 72-jährige Österreicherin polnischer
Herkunft, die in Wien wohnhaft war. Das teilte das Landeskriminalamt
Burgenland heute, Samstag mit. Wann und wo die Pensionistin getötet wurde,
ist nach wie vor unklar. Ihr Leichnam wurde am 20. Juli entdeckt.
Lydia D. wohnte in der Stromstraße in Wien-Brigittenau. Die Ermittlungen der
Polizei ergaben, dass sich die 72-Jährige um die Mittagszeit des 20. Juli
höchstwahrscheinlich noch im Raume ihrer Wohnadresse bzw. im Donau-nahen
Raum von Wien aufgehalten hatte.
Rüstige Pensionistin
Die 72-jährige Lydia D. war als rüstige
Pensionistin bekannt. Sie war laut Landeskriminalamt Burgenland in Wien
überwiegend mit ihrem Fahrrad unterwegs. Die Beamten vermuten, dass sich die
Frau bis zum frühen Nachmittag des 20. Juli - also einige Stunden bevor ihre
Leiche auf einem Acker bei Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See) entdeckt
wurde - noch in Wien oder im niederösterreichisch-burgenländischen
Grenzgebiet zur Slowakei aufhielt. Zu diesem Zeitpunkt dürfte die Frau
bereits in Begleitung des Täters gewesen sein.
Beziehungsmord
Mit "großer Wahrscheinlichkeit und praktischer
Sicherheit" handle es sich bei der Tat um einen Beziehungsmord - "egal ob
Täter und Opfer eine lange oder kurze Bekanntschaft zueinander gepflegt
haben", sagte Oberstleutnant Norbert Janitsch vom Landeskriminalamt (LKA)
Burgenland.
Ein Zusammenhang mit anderen Mordfällen besteht damit nicht. Zunächst war
nicht ausgeschlossen worden, dass der Mord an der zunächst nicht
identifizierten Frau auf das Konto eines Unbekannten geht, der zwei
Prostituierte tötete. Die ebenfalls in Brand gesetzten Leichen der Frauen
waren im Mai dieses Jahres bzw. im Sommer 2007 im Bezirk Gänserndorf
gefunden worden.
"Wir ermitteln nun natürlich im Umfeld des Opfers - sprich im Familien-,
Freundes- und Bekanntenkreis", erklärte Janitsch. "Das heißt, dass alle
Kontakte der Frau 'durchgescannt' werden und Alibis mit möglichen Motiven
verglichen und überprüft werden." Das sei "standardkriminalpolizeiliche
Arbeit". Einen eingegrenzten Verdächtigenkreis gibt es laut dem Beamten
nicht.