Er saß 2 Wochen in U-Haft

"Vermisster" bekam 3 Monate auf Bewährung

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Er versuchte Computerspiele aus einem Elektronikladen zu klauen.

Der 19-jährige Oberösterreicher, der seit 25. Mai als vermisst galt und nach dem nach Einbringen einer Abgängigkeitsanzeige polizeiliche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet worden waren, ehe er erst zu Pfingsten als U-Häftling in der Justizanstalt Wien-Josefstadt "gefunden" wurde, befindet sich wieder auf freiem Fuß.

Wollte mehrere Videospiele klauen
Der junge Mann wurde am Donnerstagnachmittag im Wiener Straflandesgericht wegen versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls - er hatte am 23. April und am 25. Mai in drei Elektronik-Märkten sieben Computerspiele im Gesamtwert von rund 500 Euro zu stehlen versucht - zu drei Monaten Haft verurteilt, die ihm trotz einer einschlägigen Vorstrafe bedingt nachgesehen wurden.

Für Richter Norbert Gerstberger waren die drei Wochen U-Haft "ein entscheidender Schuss vor den Bug, um Sie von diesem Weg abzubringen". Den 19-Jährigen länger im Gefängnis zu behalten, sei ihm Hinblick auf sein umfassendes Geständnis und das ausreichende Verspüren des Haftübels nicht nötig. Der Mann wurde unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

Wie konnte er in U-Haft "verschwinden"?
Im Prozess stand die Frage im Vordergrund, wie es passieren konnte, dass der 19-Jährige über zwei Wochen als vermisst galt und Eltern und Freunde um sein Leben fürchteten. Von seiner Inhaftierung hatten diese erst erfahren, nachdem der junge Mann in seiner Zelle mitbekommen hatte, dass in einer TV-Sendung über sein Verschwinden berichtet wurde. Er ergriff daraufhin die Initiative und ließ die Angehörigen beruhigen.

Für seinen Verteidiger Manfred Ainedter liegt eine "Fehlleistung der Polizei" vor, wie er im Gespräch mit der APA erklärte. Dass es der Polizei bis zum heutigen Tag nicht möglich war, öffentlich darzulegen, weshalb im Zuge des Bearbeitens der Abgängigkeitsanzeige der Name des 19-Jährigen in der Haftdatei nicht gefunden wurde, obwohl eine Haftanfrage gestellt wurde, nannte Ainedter "befremdlich" und "völlig unbegreiflich".

Anwalt will Schadensersatz

Überdies kündigte Ainedter Schadenersatzforderungen an, da der ob des zunächst angenommenen spurlosen Verschwindens besorgte Vater des 19-Jährigen eigens aus der Türkei angereist war. "Ein bissl was wird die Republik da schon zahlen müssen", betonte der Anwalt. Der Vater, der sich derart aufgeregt habe, dass er nun infolge Bluthochdrucks unter gesundheitlichen Beschwerden leide, dürfe keinesfalls auf den Flugkosten sitzen bleiben.

Der 19-Jährige war am 25. Mai unmittelbar nach dem letzten missglückten Diebstahl von zwei Polizeibeamten festgenommen worden. "Direkt bei der Verhaftung ist mir von einem der Beamten angeboten worden, ob sie jemanden anrufen sollen", erzählte der 19-Jährige in seiner Verhandlung. Er habe dem Beamten die Telefonnummern seiner Mutter und eines Mitbewohners - der 19-Jährige, der ab kommendem Herbst Jus studieren möchte, lebt seit einigen Monaten in einer 3-er-WG in Wien-Brigittenau - genannt.

"Haben gesagt, dass sie sie benachrichtigen"
Er sei davon ausgegangen, dass zumindest eine der beiden Personen von der Polizei über seinen Verbleib verständigt wurde: "Die haben gesagt, dass sie sie benachrichtigen."

Nachdem der junge Mann von der Polizei ins Landesgerichtliche Gefangenenhaus überstellt wurde, trat seiner Darstellung zufolge eine Sozialarbeiterin mit der Frage an ihn heran, ob er mit jemandem Kontakt aufnehmen möchte. Er habe er im Glauben, die Polizei habe bereits telefoniert, "Es wissen eh schon alle Bescheid" geantwortet, berichtete der 19-Jährige.

Zu den Diebstählen bemerkte der Angeklagte, er habe "ein sehr geringes Einkommen" (er erhält vom AMS 390 Euro monatlich, Anm.) PC-Spiele seien "als Luxusgüter für mich schwer leistbar". Daher habe er probiert, aktuelle Spiele zu entwenden: "Ich bin halt jedes Mal erwischt worden."

 

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