Im Internet

Wiener darf Luxus-Villa nicht verlosen

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Die Richter werten die Auktion im Netz als "unzulässiges Glücksspiel".

Ein Hausbesitzer österreichischer Abstammung darf seine Luxus-Villa in Deutschland nicht im Internet verlosen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Das OVG bestätigte damit eine frühere Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichts. Der gebürtige Wiener hatte sein rund 2.500 Quadratmeter großes Anwesen samt Luxusvilla im brandenburgischen Michendorf im Internet zur Verlosung angeboten.

Der Mann war aus beruflichen Gründen in das Anwesen bei Berlin gezogen, wollte nach seiner Pensionierung aber zurück nach Österreich. Weil alle Versuche, das Haus zu verkaufen, scheiterten, startete er Anfang 2009 seine private Online-Lotterie. Die Berliner Richter werteten das als "unzulässiges Glücksspiel". Dass der Österreicher sein Spiel nur im Netz anbot, alles Weitere aber per E-Mail und Briefpost abwickelte, ändere daran nichts.

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