Zwei Jahre Knast

Burschen wegen Vergewaltigung verurteilt

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Ein 15-Jähriger und ein 16-Jähriger vergingen sich an einer 12-Jährigen.

Wegen mehrfacher Vergewaltigung einer Zwölfjährigen sind am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg ein 15-und ein 16-Jähriger zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt worden. Sie und ebenso der Staatsanwalt nahmen Bedenkzeit. Das Urteil des Schöffensenats ist somit nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen dafür beträgt für jugendliche Täter bis zu fünf Jahre.

Therape und Schmerzensgeld
Weiters ordnete das Gericht Bewährungshilfe und eine ambulante Therapie für jugendliche Sexualstraftäter an. Dem Opfer seien jeweils 1.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der Schuldspruch umfasste auch die Delikte des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger, versuchter Nötigung und pornografischer Darstellung Minderjähriger.

In der Urteilsbegründung sprach Richter Franz Furtner von einem "extremen Fall eines brutalen Sexualdelikts", das sich über drei Tage erstreckt hatte und das weitere Leben bzw. die Psyche des jungen Opfers zerstörte - das Mädchen traue sich daheim nicht mehr aus dem Haus und auch nicht in die örtliche Schule, weshalb sie nun ein Internat besuche.

Geständnisse
Der 15-Jährige, der die Beziehung zuvor beendet hatte, habe ihre Verliebtheit kaltblütig ausgenützt, um den Kontakt wieder aufleben zu lassen, und das Mädchen dann sich und drei weiteren Burschen ausgeliefert. Als mildernd zu werten seien die Geständnisse (das der zweite Angeklagte offenbar im Lauf der nichtöffentlichen Verhandlung abgelegt hatte), beider ordentliche Lebenswandel, Intelligenzminderung und eine gewisse familiäre Verwahrlosung - erschwerend u.a. das Zusammentreffen der Delikte.

Urteil zu gering?
Privatbeteiligtenvertreter Tino Angkawidjaja erschienen die sechs Monate Freiheitsstrafe in Relation zu den Taten und Folgen für das Opfer als sehr gering. Es sei auch zu befürchten, dass dieses milde Urteil die Hemmschwelle bei anderen Jugendlichen herabsetzen könnte, sah er die Justiz gefordert, den - an sich ausreichenden - Strafrahmen auch tatsächlich auszuschöpfen.

Das Mädchen war nach den Ausführungen von Staatsanwalt Stefan Dunkl im Mai 2008 an drei aufeinanderfolgenden Tagen mit Gewalt und Drohungen zur Duldung des Beischlafs genötigt worden. Die Zwölfjährige wurde am Boden festgehalten und mehrmals ins Gesicht geschlagen. Wenn sie sich wehre, würde man sie "Meier" machen, wenn sie was erzähle, käme der via Handy aufgenommene Film ins Internet. Das Mädchen hatte ihrer Mutter den tatsächlichen Sachverhalt erst Monate später anvertraut.

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