28. Jänner 2009 12:24
Die Ermittlungen waren am Mittwoch weiter im Laufen. Die Identität des Opfer
sei nun "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" geklärt, so
Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg. Es handle sich
um eine junge Frau aus Tschechien.
Verwandte aus Tschechien waren am Dienstag nach Korneuburg gekommen. Sie
hatten dort persönliche Gegenstände, die beim Opfer gefunden wurden,
wiedererkannt. Für Mittwoch war noch eine Obduktion der tödlich
verunglückten Frau angesetzt.
"Nebelbeaufschlagungen" gesucht
Noch ausständig waren
die technischen Gutachten der in die Kollision verwickelten Pkw. Die
Expertisen sollen einerseits Aufschluss über den Unfallhergang geben. Zudem
werde erhoben, ob sich an den Autos "Nebelbeaufschlagungen" finden lassen.
Gemeint waren damit Spuren von künstlich erzeugtem Nebel.
Köhl betonte, dass die Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft
hinsichtlich Fahrlässigkeit nach wie vor gegen unbekannte Täter liefen. Es
gebe noch keine Erhebungen gegen einzelne Personen.
Verteidigungsministerium "sehr an Aufklärung interessiert"
Vom
Verteidigungsministerium wurde am Mittwoch betont, dass die eingesetzte
Kommission des Bundesheeres nach wie vor mit Erhebungen und Befragungen
beschäftigt war. Es liege noch kein End- bzw. Zwischenbericht vor, so ein
Sprecher des Verteidigungsministerium. So lange dies nicht der Fall sei,
werden keine Statements abgegeben. Angaben über mögliche interne
Konsequenzen wurden demzufolge auch nicht gemacht. Es wurde angekündigt,
vorliegende Erkenntnisse aus abgeschlossenen End- bzw. Zwischenberichten der
Öffentlichkeit mitzuteilen. Man sei "sehr an Aufklärung interessiert", hieß
es.
Nebelgranaten als Unfall-Auslöser?
Vergangenen Donnerstag
war bei einer Kollision auf der A22 eine Frau getötet worden, sieben
Personen wurden verletzt. Sieben Pkw waren in den Unfall verwickelt. Von der
Exekutive wurde ermittelt, dass "vermutlich durch die Zündung
pyrotechnischer Gegenstände" starker Rauch aufgetreten war. In der Folge
geriet das Bundesheer in die Kritik. In 260 Metern Entfernung zur
Unfallstelle wurden auf einem Gelände anlässlich einer Nachtlehrvorführung
Nebelhandgranaten gezündet. Nach der gültigen Benützungsordnung hätte ein
Abstand von 300 Metern eingehalten werden müssen.
Es sei nicht auszuschließen, dass die Nebelhandgranaten als Mitursache für
den Unfall galten. Laut Medien hatten zudem Rekruten berichtet, sie hätten
den Unfallopfern nicht helfen dürfen. Dazu hatte das Bundesheer
festgehalten, dass bereits genug Einsatzkräfte an Ort und Stelle gewesen
seien. Zum Schutz der Rekruten, die erst in ihrer zweiten Ausbildungswoche
gewesen seien, habe man daher von einem Hilfseinsatz abgesehen.