Untersuchung läuft

Identität des A22-Opfers so gut wie geklärt

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Nach der tödlichen Karambolage auf der A22 in Korneuburg vom vergangenen Donnerstag ist das Todesopfer so gut wie identifiziert.

Die Ermittlungen waren am Mittwoch weiter im Laufen. Die Identität des Opfer sei nun "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" geklärt, so Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg. Es handle sich um eine junge Frau aus Tschechien.

Verwandte aus Tschechien waren am Dienstag nach Korneuburg gekommen. Sie hatten dort persönliche Gegenstände, die beim Opfer gefunden wurden, wiedererkannt. Für Mittwoch war noch eine Obduktion der tödlich verunglückten Frau angesetzt.

"Nebelbeaufschlagungen" gesucht
Noch ausständig waren die technischen Gutachten der in die Kollision verwickelten Pkw. Die Expertisen sollen einerseits Aufschluss über den Unfallhergang geben. Zudem werde erhoben, ob sich an den Autos "Nebelbeaufschlagungen" finden lassen. Gemeint waren damit Spuren von künstlich erzeugtem Nebel.

Köhl betonte, dass die Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Fahrlässigkeit nach wie vor gegen unbekannte Täter liefen. Es gebe noch keine Erhebungen gegen einzelne Personen.

Verteidigungsministerium "sehr an Aufklärung interessiert"
Vom Verteidigungsministerium wurde am Mittwoch betont, dass die eingesetzte Kommission des Bundesheeres nach wie vor mit Erhebungen und Befragungen beschäftigt war. Es liege noch kein End- bzw. Zwischenbericht vor, so ein Sprecher des Verteidigungsministerium. So lange dies nicht der Fall sei, werden keine Statements abgegeben. Angaben über mögliche interne Konsequenzen wurden demzufolge auch nicht gemacht. Es wurde angekündigt, vorliegende Erkenntnisse aus abgeschlossenen End- bzw. Zwischenberichten der Öffentlichkeit mitzuteilen. Man sei "sehr an Aufklärung interessiert", hieß es.

Nebelgranaten als Unfall-Auslöser?
Vergangenen Donnerstag war bei einer Kollision auf der A22 eine Frau getötet worden, sieben Personen wurden verletzt. Sieben Pkw waren in den Unfall verwickelt. Von der Exekutive wurde ermittelt, dass "vermutlich durch die Zündung pyrotechnischer Gegenstände" starker Rauch aufgetreten war. In der Folge geriet das Bundesheer in die Kritik. In 260 Metern Entfernung zur Unfallstelle wurden auf einem Gelände anlässlich einer Nachtlehrvorführung Nebelhandgranaten gezündet. Nach der gültigen Benützungsordnung hätte ein Abstand von 300 Metern eingehalten werden müssen.

Es sei nicht auszuschließen, dass die Nebelhandgranaten als Mitursache für den Unfall galten. Laut Medien hatten zudem Rekruten berichtet, sie hätten den Unfallopfern nicht helfen dürfen. Dazu hatte das Bundesheer festgehalten, dass bereits genug Einsatzkräfte an Ort und Stelle gewesen seien. Zum Schutz der Rekruten, die erst in ihrer zweiten Ausbildungswoche gewesen seien, habe man daher von einem Hilfseinsatz abgesehen.

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