20. November 2009 13:27
Der
Polizist, der Florian
P. (14) erschossen hat, ist am vergangenen Montag noch ein Mal von der
zuständigen Staatsanwältin Magdalena Eichinger zu den Widersprüchen zu den
vorliegenden schriftlichen Gutachten vernommen worden. Er soll dem Vernehmen
nach im Wesentlichen bei seinen bisherigen Angaben geblieben sein, zugleich
aber betont haben, dass diese seiner Erinnerung entsprechen, er sich aber -
was etwa die Entfernung betrifft - irren könne.
Was seine ursprüngliche Aussage, er hätte im Stehen auf Florian P.
geschossen, betrifft, relativierte der Beamte diese insofern, als er nun
darlegte, er wäre im Begriff gewesen, sich hinzuknien, als er von einem
seitlichen Geräusch abgelenkt wurde. In welcher genauen Position er sich
befunden habe, als der Schuss brach, könne er daher nicht sagen. Die
Staatsanwaltschaft Korneuburg hält es für nicht nötig, die Sachverständigen
noch einmal mit diesen Angaben zu konfrontieren.
Angebliche Notwehrsituation
Die Polizisten rechtfertigen ihren
Waffengebrauch im Kremser Supermarkt mit einer angeblichen Notwehrsituation.
Sie seien im Dunkeln von zwei vermummten, mit einer Gartenharke bzw. einem
Schraubenzieher bewaffneten Gestalten angesprungen worden. Darauf hätte der
Beamte einen Warnschuss abgegeben, während seine Kollegin dem 17-Jährigen in
den Oberschenkel schoss.
Florian P. (14) gelang es, in den beleuchteten Verkaufsraum zu laufen, wo er
sich hinter einer Palette mit Getränken versteckte. Als ihn der Polizist
aufspürte, lag für den Beamten weiter eine gefährliche Situation vor - das
hat er jedenfalls mehrfach betont. Der Vermummte sei nicht geflüchtet, er
habe außerdem dessen Hände nicht gesehen, was es aus Sicht des Polizisten
rechtfertigte, neuerlich abzudrücken.
Auf Basis der vorliegenden Gutachten wäre in seinem Fall - bei Annahme eines
bedingten Vorsatzes - an ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung mit
tödlichem Ausgang (Strafrahmen: Ein bis zehn Jahre) oder absichtlicher
schwerer Körperverletzung mit Todesfolge (Strafrahmen: Fünf bis zehn Jahre)
zu denken.