26. Jänner 2009 20:17
Im Korneuburger Prozess um den Vierfachmord in Strasshof am 1. Juli 2008
ist am Dienstagabend ein Urteil gefällt worden: Der 67-jährige Josef B.
wurde einstimmig schuldig gesprochen und zu 20 Jahren Freiheitsstrafe
verurteilt. Der der psychischen Beitragstäterschaft zum Mord an seinen
Schwiegereltern beschuldigte 45-Jährige wurde ebenfalls für schuldig
befunden - zwölf Jahre Haft.
Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung des Zweitbeschuldigten gaben
keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Geständig, aber nicht reuig
Josef B. war angeklagt, seine
Schwester, seinen Bruder und deren Ehepartner erschossen zu haben. Er zeigte
sich in dem Verfahren geständig, wenn auch nicht reuig. "Ich schlafe jetzt
viel besser", sagte er. Und: "Meine Schwester war eine Sau." Der jahrelang
aufgestaute Hass steigerte sich nach seinen Worten durch Verleumdungen der
63-Jährigen, er sei ein Kinderschänder. Ein Jahr zuvor habe er den
Entschluss zu töten gefasst. Warum alle vier? Weil sie keine eigene Meinung
gehabt hätten. Einen Tag vor der Tat war der an einer Augenkrankheit
leidende Pensionist aus der Wohnung seiner Schwester in Wien-Döbling
delogiert worden.
Wochenlange Flucht
Nach dem Verbrechen war B. wochenlang auf der
Flucht, u.a. in Tschechien und der Slowakei, ehe er im August im Waldviertel
auf einem Campingplatz am Ottensteinstausee gefasst wurde. Laut
gerichtspsychiatrischem Gutachten ist der Angeklagte zurechnungsfähig.
Der 45-jährige Zweitangeklagte bekannte sich nicht schuldig. Laut Anklage
soll er B. für die Tötung seiner Schwiegereltern die Ablöse einer Wohnung im
Wert von 170.000 Euro versprochen haben. Außerdem gab es unzählige SMS, die
ihm der 67-Jährige während seiner Flucht geschickt hatte.
Foto: (c) ÖSTERREICH/ Fally