13. August 2009 12:24
Die Kritik am bisherigen Ermittlungsverlauf um den tödlichen Schuss in einem
Kremser Supermarkt nimmt immer mehr zu. "Es ist für mich ein Muss, dass
sich die Staatsanwaltschaft in Wahrnehmung ihrer Leitungsfunktion aktiv in
die Ermittlungen einbringt", meinte Richard Soyer, der Sprecher der
Vereinigung der Österreichischen StrafverteidigerInnen. Der Wiener
Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs findet es "verwunderlich", dass
die zuständige Staatsanwaltschaft im gegenständlichen Fall keine
gerichtlichen Beweisaufnahmen beantragt hat.
"Unabhängiger Richter"
Fuchs verweist auf den §
101 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO), demzufolge die Anklagebehörde als
Leiterin des Ermittlungsverfahrens Beweisaufnahmen durch das Gericht
beantragen kann, "wenn an solchen wegen der Bedeutung der
aufzuklärenden Straftat und der Person des Tatverdächtigen ein besonderes
öffentliches Interesse besteht", wie es im Gesetzestext heißt.
"Bei großzügiger Auslegung dieser Bestimmung hätte man zur Ansicht
kommen können, dass man die Einvernahmen der Polizisten einem unabhängigen
Richter überlässt, was gerade in diesem Fall das Vertrauen der Bevölkerung
in die Klärung des Polizeieinsatzes gestärkt hätte",
sagte Fuchs.
Scharfe Kritik
Zumindest aber hätte die Staatsanwaltschaft die
Erstvernehmungen nicht von Organen der Polizei durchführen lassen sollen: "Das
Gesetz gibt der Staatsanwaltschaft seit 2008 die Möglichkeit, diese selbst
vorzunehmen. Es wäre zu begrüßen gewesen, wenn das geschehen wäre, wo es
doch um Vorwürfe gegen die Polizei geht. Es hätte ein besseres Bild gemacht,
wenn die Staatsanwaltschaft von diesem Recht Gebrauch gemacht hätte."
Kritik äußerte Fuchs auch am Umstand, dass mit der Befragung der Polizisten,
gegen die mittlerweile die Staatsanwaltschaft Korneuburg wegen fahrlässiger
Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt, tagelang
zugewartet wurde, während der von ihnen angeschossene und schwer verletzte
17-Jährige längst im Spital zum Tatablauf vernommen worden war. "Das
halte ich für außergewöhnlich. Das ist meines Wissens ein durchaus
unüblicher Vorgang."
Die Vereinigung der Österreichischen StrafverteidigerInnen hatte bereits am
Mittwoch erklärt, bei den strafprozessualen Bemühungen um Klärung des
Schusswaffengebrauchs, bei dem der 14-jährige Florian P. ums Leben kam,
entstünde "der Eindruck, als arbeiteten Strafverfolgung und
Polizei Hand in Hand, um die strafrechtliche Dimension des Vorfalles
herunter zu spielen".
OStA weist Kritik zurück
Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA)
Wien, die als weisungsbefugte Behörde die Staatsanwaltschaft Korneuburg mit
den Erhebungen um die tödliche Schussabgabe in einem Kremser Supermarkt
betraut hat, lässt die Kritik am bisherigen Ermittlungsverlauf nicht gelten.
"Dagegen verwahren wir uns aufs Vehementeste", so die Erste
Oberstaatsanwältin und Behördensprecherin Ilse-Maria Vrabl-Sanda. Es werde
"sorgfältigst ermittelt, da kann sich die Bevölkerung sicher sein".
Dass nicht die Staatsanwaltschaft selbst die Einvernahmen der Polizeibeamten
vorgenommen hat, sondern dies von Organen der Polizei erledigt wurde, sieht
die OStA als kein Versäumnis an. "Das Ministerium hat damit das
Landespolizeikommando Oberösterreich betraut, also eine gänzlich andere
Organisationseinheit. Es kann daher auf keinen Fall behauptet werden, die
Polizei würde gegen die eigenen Leute ermitteln", sagte Vrabl-Sanda.
"Kann nicht zur Aussage gezwungen werden"
Die
Oberstaatsanwältin betonte in diesem Zusammenhang, die Anklagebehörde könne
jederzeit ergänzende Befragungen in die Wege leiten und werde dies nach der
Tatrekonstruktion vermutlich auch machen: "Es kann sich dabei natürlich die
Notwendigkeit ergeben, dass es zu ergänzenden Beschuldigteneinvernahmen
kommt."
Dem Vorschlag des Wiener Strafrechtsprofessors Helmut Fuchs, diese von einem
unabgängigen Richter durchführen zu lassen, kann die OStA nichts abgewinnen:
Die rechtlichen Voraussetzungen, gerichtliche Beweisaufnahmen zu beantragen,
lägen im gegenständlichen Fall nicht vor.
Vrabl-Sanda verteidigte auch den Umstand, dass die beiden Polizisten erst
einige Tage nach der Schussabgabe vernommen wurden: "Ein Psychologe hat die
Beamten zunächst für nicht vernehmungsfähig erklärt. Es besteht kein
gesetzliches Mittel, in dieser Situation jemanden zu einer Aussage zu
zwingen."
Dass über den von den Uniformierten angeschossenen 17-Jährigen die U-Haft
verhängt wurde, sei an sich zwar Sache des Landesgerichts Korneuburg.
Vrabl-Sanda wies aber den Vorwurf zurück, es lägen keine Haftgründe vor, da
bei dem Jugendlichen infolge seiner schweren Verletzung weder Tatbegehungs-
noch Fluchtgefahr angenommen werden könne. Hinsichtlich der Haftfrage spiele
das Vorleben des Burschen - er soll dem Vernehmen nach bei den
Strafverfolgungsbehörden kein unbeschriebenes Blatt sein - "die Hauptrolle",
so die Behördensprecherin