Drei Monate bedingt

Tourengeherin starb in Lawine - Mann verurteilt

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Bergrettungschef äußerte sich skeptisch zu Verurteilung.

Ein Skitourengeher ist am Donnerstag am Salzburger Landesgericht wegen eines tödlichen Lawinenunglücks in Tweng im Salzburger Lungau zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bedingt verurteilt worden. Der 63-jährige Pongauer hatte am 17. März 2010 an der "Sichelwand" eine Lawine losgetreten und zusehen müssen, wie seine 59-jährige Frau mitgerissen und einen Meter tief verschüttet wurde. Sie wurde nach eineinhalb Stunden tot geborgen. Das nicht rechtskräftige Urteil lautete auf fahrlässige Tötung.

Wenn die beiden ihren "Lawinenpieps" aktiviert hätten, dann wäre die Frau in zehn bis 15 Minuten gefunden worden und hätte überleben können, argumentierte Einzelrichter Manfred Seiss. Er verwies in seiner Urteilsbegründung auf das Gutachten eines Lawinensachverständigen: Obwohl an jenem Tag erhebliche Lawinengefahr geherrscht habe, fuhr das Ehepaar in einen steilen Hang der "Sichelwand" ein. Der gefährliche Triebschnee, der sich wegen der Windtätigkeit gebildet habe, sei sichtbar gewesen.

"Besonders gefährliche Verhältnisse", wie in der Anklageschrift stand, konnte Seiss allerdings nicht erkennen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab.

Zuerst war die Frau unterhalb der Kesselspitze abgefahren, dann folgte ihr Mann. Da löste sich das 80 Meter breite und 250 Meter lange Schneebrett und riss die Skifahrerin mit. Dem Lawinenlagebericht zufolge bestand an diesem Traumtag für Skitourengeher - es schien die Sonne und es lag Neuschnee - Lawinenwarnstufe drei. Ab 35 Grad steile, eingewehte Nordosthänge wie die Sichelwand "hätten nicht mehr befahren werden sollen", sagte der Staatsanwalt. Doch der Bezirksleiter der Bergrettung Lungau nahm den Angeklagten in Schutz. Für den Pongauer sei die Windverfrachtung des Schnees nicht ersichtlich gewesen, meinte er.

Warum die beiden Tourengeher das Lawinenverschüttetensuchgerät (LVS) zwar mit, aber nicht aktiviert hatten, begründete der Angeklagte am ersten Verhandlungstag im Juni 2010 so: "Wir dachten, wir fahren die sichere Route hinunter. Wir waren sicher, dass wir das nicht brauchen. Meine Frau hat mir auch immer vertraut." Auch wenn man im Nachhinein klüger sei, so habe er sich damals nicht gedacht, dass eine Lawine abgehen könnte, schilderte der Pensionist, der seit 1983 Skitouren unternimmt. Er brach noch während der Einvernahme in Tränen aus. Nach "42 Jahren wunderschöner Ehe" könne er den Verlust nicht verkraften, er habe bereits Selbstmordgedanken gehegt und nehme jetzt psychologische Betreuung in Anspruch.

Der Richter ging wie der Sprengelarzt von einem Erstickungstod aus. Verteidiger Peter Schartner berief sich hingegen auf zwei Notärzte, die erklärten, die Skitourengeherin sei aufgrund eines Genickbruches gestorben. "Da wäre ein Lawinen-Pieps ja ziemlich sinnlos gewesen", sagte der Rechtsanwalt und plädierte auf einen Freispruch. Auch zog er die Angaben des Gutachters bezüglich der Windverhältnisse und der Gefährlichkeit der Abfahrtsroute sowie der Verschüttungs- und Auffindungsposition der Frau in Zweifel.

Der Landesleiter der Salzburger Bergrettung, Estolf Müller, betrachtet das heute ergangene Urteil im APA-Gespräch kritisch: "Ich bin sehr skeptisch, wenn Gerichte in den Privatsport eingreifen, solange Unbeteiligte nicht gefährdet werden. Wenn zwei Kameraden zusammen eine Skitour im freien Gelände gehen, ist jeder für sich selbst verantwortlich." Zu beurteilen, wer der Erfahrene ist, sei rechtlich schwierig. Es bestehe zudem ein Unterschied, ob es sich um eine private oder um eine geführte Tour handle. Ein geprüfter Bergführer sei schon eher zur Rechenschaft zu ziehen, meinte Müller. Wer ein Lawinenpieps besitze, sei aber auch verantwortlich dafür, es einzuschalten. Sein Rat: "Vor der Tour das LVS einschalten, gegenseitig überprüfen, ob es funktioniert, und erst beim Einsteigen ins Auto wieder ausschalten."
 

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